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Meldungen

Patienteninformation zur Berichterstattung von NDR, WDR, SZ u.a. am 16.05.2024

Liebe Patienteneltern,

am 16.05.2024 wurde sehr einseitig und negativ über die Kieferorthopädie berichtet. Wir möchten Sie zu einigen dieser Punkte informieren. Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, sprechen Sie Ihre Kieferorthopädin oder Ihre Kieferorthopädin gern darauf an.

1.      Werden in Deutschland wirklich zu viele Kinder behandelt?

2001 wurden in der Tat mit über 60% im internationalen Vergleich sehr viele Patienten behandelt. 2002 wurden die KIG eingeführt. Die bevölkerungsrepräsentative 6. Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS VI) ist zu dem Ergebnis gelangt, dass bei 40,4 % der untersuchten Kinder eine Kassenbehandlung durchgeführt werden kann. Diese Ergebnisse wurden auch mit anderen internationalen Behandlungsindizes abgeglichen. Die Ergebnisse waren vergleichbar. Eine Überversorgung hat diese Studie nicht festgestellt.

2.      Dauert die Behandlung in Deutschland wirklich so viel länger als in Österreich?

Nein! Die Behandlungsdauern werden nur anders gemessen. Die im Beitrag genannten 42 Monate umfassen nicht nur die Zeit, in der die Zähne aktiv bewegt werden, sondern auch die Zeiten, in denen das Behandlungsergebnis stabilisiert wird (Retention). In Österreich ist der Behandlungsabschluss mit dem Einsetzen des ersten Retentionsgerätes erreicht. Hieran schließt sich die Haltephase auch in Österreich an.

3.      Verdient mein Kieferorthopäde mehr, wenn er länger behandelt?

Normalerweise nicht. Diagnostische Leistungen und die Eingliederung von festsitzenden Behandlungsgeräten werden einzeln vergütet, dürfen aber nur in einer bestimmten Anzahl abgerechnet werden. Behandlungsführung, Kontrolle, Motivation usw. wird mit Pauschalen vergütet, die einen Behandlungszeitraum bis zu 16 Quartalen abdeckt. Diese Pauschale wird in 12 Abschlägen ausgezahlt. Wird die Behandlung früher beendet, können jedenfalls nach dem 10. Quartal (einschl. Retention) alle 12 Abschläge berechnet werden. Dauert die Behandlung einschließlich der Haltephase 20 Quartale, können auch nur 12 Abschläge abgerechnet werden. Dauert die Behandlung doch einmal länger, geht das nur mit einer Genehmigung der Krankenkasse.

4.      Muss ich zuzahlen um vernünftig behandelt zu werden?

Nein. Als gesetzlich Versicherter kann Ihr Kind auch ohne Zuzahlungen behandelt werden. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist zwar gesetzlich auf das Maß des Ausreichenden, Zweckmäßigen und Notwendigen beschränkt, ermöglicht aber eine standardgerechte Behandlung die gute Behandlungsergebnisse erlaubt. Mehrleistungen können die Behandlung angenehmer oder optisch unauffälliger machen oder weniger Mitwirkung erfordern. 

5.      Verkauft mein Kieferorthopäde mir Mehrleistungsbrackets zu einem erhöhten Preis?

Wenn Sie sich für Mehrleistungen entscheiden, kaufen Sie kein Bracket, sondern erhalten eine zahnärztliche Leistung außerhalb der GKV. Diese privatzahnärztliche Leistung wird nach der Gebührenordnung für Zahnärzte abgerechnet. In der Gebühr für die Bracketeingliederung sind die Materialkosten enthalten. Die Höhe dieser Gebühr errechnet sich aus einer Punktzahl und einem seit 1988 unveränderten Punktwert und einem sog. Steigerungsfaktor. Je nach Schwierigkeit und Aufwand dieser Leistung kann dieser Steigerungsfaktor durch den Zahnarzt bis zum 3,5fachen festgesetzt, darüber hinaus mit dem Patienten vereinbart werden. Von dem Honorar dieser privatzahnärztlichen Leistung wird sodann das von der Krankenkasse bezahlte Honorar abgezogen. Ein Steigerungsfaktor von 4,6 bedeutet also nicht, dass das Bracket zum 4,6fachen Einkaufspreis verkauft wird, sondern dass die Eingliederung des Brackets einschließlich des Materials 4,6 mal den Mindestpreis aus dem Jahr 1988 kostet.

6.      Was kann ich machen, wenn ich mich nicht richtig informiert fühle?

Ihr Kieferorthopäde ist verpflichtet, Sie neutral über die Regelversorgung und die zur Verfügung stehenden Mehrleistungen aufzuklären. Wenn Sie etwas nicht verstehen, fragen Sie nach! Verstößt ein Kieferorthopäde gegen diese Pflicht, drohen disziplinarische Konsequenzen durch die zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung.

„ZFA in der Kieferorthopädie leisten eine Menge. Das wissen die Praxen auch zu schätzen.“

Wer als ZFA in einer kieferorthopädischen Praxis arbeitet, hat in der Regel viel Verantwortung – die sich lohnt. Viele Tätigkeiten zur Vorbereitung der Behandlung werden von den ZFAs in einer kieferorthopädischen Praxis im Rahmen der Delegation mit einem großen Maß an Eigenverantwortung durchgeführt. Das geht in der Regel deutlich über das bloße Assistieren am Stuhl hinaus und erfordert eine Menge Fachwissen. Der Fachkräftemangel, der das gesamte Gesundheitswesen durchzieht, ist auch in den kieferorthopädischen Praxen spürbar. Um herauszufinden, ob, wie es immer wieder festgestellt wird, eine unangemessene Vergütung maßgeblichen Einfluss hierauf hat, hat der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden im März 2023 eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Auch wenn die Umfrage nicht repräsentativ ist, zeigen die Ergebnisse doch, dass das Vergütungsniveau in der Kieferorthopädie gut ist. 

Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Berufsstand bei der Vergütung der Mitarbeiter nicht zu verstecken braucht. Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer gaben an, dass Sie ihre Mitarbeiter im Durchschnitt übertariflich. 12,11 % der Praxen zahlten Tariflohn, nur 13,84 % bezahlten Ihre Mitarbeiter unter Tarif. Nach diesen Ergebnissen kann man also mit Fug und Recht behaupten, dass ZFA´s in kieferorthopädischen Praxen jedenfalls ganz überwiegend gut entlohnt werden. „Wir Kieferorthopäden“, so der 1. Bundesvorsitzende des BDK, Dr. Hans-Jürgen Köning, „wissen, was unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wert sind.“

22,49 % gaben an, im Durchschnitt sogar mehr als 20% oberhalb der tariflichen Vergütung zu zahlen, weitere 22,15 % bewegten sich im Bereich zwischen 10 % und 20 % oberhalb des Tarifvertrages.  

Auf der anderen Seite gaben aber auch 6,23 % an, den Tariflohn um mehr als 20% zu unterschreiten. Sieht man sich die Stundenlöhne in zahlreichen Tarifklassen an, wird deutlich, dass eine Vergütung 20% unterhalb dieser Stundenlöhne den auch für ZFA´s geltenden Mindestlohn von 12,-€ pro Stunde nicht erreicht. Hier ist definitiv Handlungsbedarf gegeben.

Aber auch über das Gehalt hinaus sieht es für die Mitarbeiter gut aus. Nur 6,6% der Teilnehmer gaben an, dass es in ihrer Praxis gar keine Zusatzleistungen gäbe. Fahrtkostenzuschüsse oder Tankgutscheine gibt es in 72% der Praxen. 52,2 % bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung an. Weihnachtsgeld gibt es in 49,5% der Praxen, Urlaubsgeld in 31,1% und ein 13. Monatsgehalt in 31,5% der Praxen. Dienstfahrräder (9%) oder Dienstfahrzeuge (5,9%) waren ebenso in den Antworten vertreten, wie Personalparkplätze (2,77%), oder Einkaufgutscheine (0,7%). Die weiteren Ideen der einzelnen Praxis, ihre Mitarbeiter nicht zu ent- sondern auch zu belohnen, reichten vom Essensgutschein, regelmäßigen Team-Event über den Fitnesstrainer in der Praxis bis zu deutlich mehr Urlaub als im Tarifvertrag vorgesehen. Auch die Ausschöpfung aller (sozialabgabenfreien) Fördermaßnahmen steht in vielen Praxen auf dem Programm.  

Dazu kommen vielfältige Fortbildungsangebote. 73,5% der Teilnehmer gaben an, dass Mitarbeiter Fortbildungsveranstaltungen auf Kosten der Praxis besuchen können. Gut die Hälfte der Praxen (51,6%) ermöglichen es geeigneten Mitarbeitern, Aufstiegsfortbildungen auf Praxiskosten zu absolvieren. 
 

„Die Kieferorthopäden haben verstanden, dass Klatschen nicht reicht, um gutes Personal in unseren Praxen zu halten“, so Dr. Köning weiter. „Dann tut es natürlich besonders weh, dass die Politik uns mit der Begrenzung der Steigerung der Gesamtvergütung auf 2,75% in 2023 die Möglichkeit nimmt, nicht nur die Kostensteigerung in unseren Praxen aufzufangen, sondern auch im Bereich der Personalkosten wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Trotzdem ist er sich sicher: „Als ZFA in der Kieferorthopädie hat man nicht nur einen tollen Beruf. ZFA in der Kieferorthopädie leisten eine Menge. Das wissen die Praxen auch zu schätzen und vergüten ihre Mitarbeiter in der Regel deutlich über Tarif.“

Übernahme von PlusDental: Straumann muss seiner Verantwortung gerecht werden!

 

Mit der beabsichtigten Übernahme von PlusDental befindet sich der Markt der direct-to-consumer-Alignerbehandlungen weitgehend in der Hand der Straumann Group. Damit trägt der Hersteller von Dental-Produkten nun auch die fachliche Verantwortung für die Behandlung von mehreren tausend Patienten in Deutschland in ganz Europa. Dieser Verantwortung muss Straumann gerecht werden und die Behandlung in die Hände der Zahnärzte legen.

 

Nachdem die Straumann Group im Jahr 2020 bereits das Dental-StartUp DrSmile übernommen hatte, folgte nun die Ankündigung, auch den direkten Konkurrenten PlusDental zu übernehmen. Damit gehören nun zwei Unternehmen, die jeweils den Anspruch einer Marktführerschaft erhoben hatten, zur Straumann Gruppe. Nach eigenen Angaben behandeln beide Unternehmen zusammen mehrere zehntausend Patienten pro Jahr in ganz Europa. Sowohl DrSmile als auch PlusDental sind erheblicher Kritik ausgesetzt, da in vielen Fällen die Anforderungen an die notwendige Diagnostik und die Behandlungskontrollen nicht erfüllt werden. Im November 2021 hatten zahnärztliche und kieferorthopädische Organisationen aus 25 europäischen Ländern in einer gemeinsamen Erklärung Behandlungskonzepte wie die der neuen Straumann-Töchter verurteilt. In zahlreichen Medienberichten der jüngeren Vergangenheit kamen geschädigte Patienten zu Wort. In vielen dieser Fälle fand noch nicht einmal ein zahnärztlicher Kontakt statt.

 

„Straumanns Expertise in der Herstellung von Medizinprodukten ist unbestritten.“ so der Vorsitzende des BDK, Dr. Hans-Jürgen Köning. „Straumann muss jetzt aber auch die Gewähr dafür übernehmen, dass diese Medizinprodukte bei der Behandlung der Kunden von PlusDental und DrSmile ordnungsgemäß verwendet werden.“ Der Geschäftsführer des BDK und Fachanwalt für Medizinrecht Stephan Gierthmühlen ergänzt: „Nach unserer Einschätzung werden die Behandlungsverträge zwischen den Patienten und den Anbietern geschlossen. Die Anbieter setzen die Partnerzahnärzte in unterschiedlichem Umfang nur als Erfüllungsgehilfen ein. Natürlich haften die Partnerzahnärzte aus unerlaubter Handlung, wenn ein Schaden eintritt. Daneben ist aber auch der Anbieter selbst – jetzt also Straumann – als Vertragspartner verantwortlich und haftet für Behandlungsfehler.“

Dr. Köning weiter „Straumann wird sich überlegen müssen, ob der Versuch, weiterhin Zahnärzte möglichst weitgehend aus der Behandlung der Patienten herauszuhalten, der richtige Weg ist.“

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24.05.2022

Beratungsangebot für Patienten mit „Zahnschienen aus dem Internet“

Immer mehr Patienten von gewerblichen Anbietern, die Zahnkorrekturen über das Internet an- bieten, stellen mittlerweile fest, dass die Behandlung anders läuft als gedacht oder das Ergeb- nis nicht so ist, wie geplant. Manchmal entstehen auch während oder nach der Behandlung Probleme beim Kauen oder Beißen. Die Behandlungsmodelle der gewerblichen Anbieter ste- hen fachlich erheblich in der Kritik. Wird ohne adäquate Anfangsdiagnostik, ohne Röntgenkon- trolle oder ohne persönliche Behandlungskontrollen gearbeitet, kann ein Behandlungsfehler vorliegen, der zu Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeldansprüchen führt.

Um für geschädigte Patienten hier eine schnelle und unkomplizierte Hilfe anzubieten, konnte der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden e.V. den Medizinanwälte e.V. für ein Be- ratungsangebot gewinnen.

Der Medizinrechtsanwälte e.V. ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwälten, deren Tätig- keitsschwerpunkt das Arzthaftungsrecht und die Vertretung von Geschädigten in allen Ange- legenheiten mit medizinischem Bezug (z.B. Personenschäden und Sozialversicherungsrecht) auf Patientenseite darstellt.

Für Patienten, die im Zusammenhang mit Ihrer Alignerbehandlung rechtliche Hilfe benötigen, bietet der Medizinrechtsanwälte e.V. einen Kontakt zu einem der bundesweit mehr als 150 Vertrauensanwälte und ein kostenloses Orientierungsgespräch mit einem Vertrauensanwalt in Ihrer Nähe an.

Um dieses Beratungsangebot zu nutzen, fordern Sie entweder einen Beratungsschein über die Internetseite des Medizinrechtsanwälte e.V. unter

www.medizinrechtsanwaelte.de/beratungsschein-anfordern

an oder melden Sie sich telefonisch unter der gebührenfreien Rufnummer

0800 0 73 24 83

(montags bis donnerstags zwischen 8:00 Uhr – 13:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 14:00 Uhr).

Europäischer Konsens: "Do-it-yourself-Kieferorthopädie" ist gefährlich für Patienten

Mit großer Sorge beobachten Zahnärzte und Kieferorthopäden in ganz Europa die zunehmenden Aktivitäten von Start-up-Unternehmen, die kieferorthopädische Behandlungen mit Alignern per Post, ohne ordnungsgemäße Diagnostik und ohne regelmäßige klinische Überwachung bewerben und verkaufen. Diese Unternehmen preisen ihre Dienstleistungen oft als erschwinglich, schnell und sicher an, obwohl sie nicht den erforderlichen zahnmedizinischen Standards entsprechen. Eine kieferorthopädische Behandlung ohne ordnungsgemäße Diagnostik und regelmäßige klinische Überwachung birgt erhebliche Risiken für die Gesundheit der Patienten.

 

Deshalb haben sich unter Koordination der EFOSA, der European Federation of Orthodontic Specialists Associations 31 zahnärztliche und kieferorthopädische Fachgesellschaften, Verbände und Institutionen aus 25 Ländern zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Erklärung über die fragwürdige Fernbehandlung von Zahnfehlstellungen zu unterzeichnen und uneingeschränkt zu unterstützen. In dieser Gemeinsamen Erklärung werden die grundlegenden Anforderungen an jede kieferorthopädische Behandlung dargestellt. Auch die Deutsche Gesellschaft für Kieferorthopädie, der BDK und das German Board of Orthodontics and Orofacial Orthopedics haben sich dieser Erklärung angeschlossen.

Behandlungen ohne gründliche klinische Untersuchung des Patienten vor Ort, Röntgenaufnahmen und regelmäßige klinische Überwachung sind potenziell gesundheitsgefährdend. Die ausschließliche Selbst- und Fernbehandlung ist aus medizinischer Sicht nicht zu rechtfertigen und stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen die medizinischen und zahnmedizinischen Standards dar.
 
Die Gemeinsame Erklärung zur Fernbehandlung von Zahnfehlstellungen ist in dreizehn Sprachen verfügbar. "Die Einstimmigkeit der europäischen Kieferorthopäden macht deutlich, dass Kieferorthopädie mehr ist als nur das Ausrichten der Frontzähne, es geht um einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem das Wohl des Patienten im Mittelpunkt unserer Behandlungen steht", sagt Prof. Dr. Dr. Christian Scherer, der das Projekt für die EFOSA koordiniert hat. "Jeder Patient sollte darauf achten, dass die in der Gemeinsamen Erklärung formulierten Grundanforderungen auch bei seiner Behandlung beachtet werden, damit die Behandlung sicher durchgeführt werden kann."
 

Die Gemeinsame Erklärung steht hier zum Download bereit.

Stellungnahme zur Eingliederung von Retainern nach „Do-It-Yourself“-Korrekturmaßnahmen

Immer häufiger wenden sich Patienten an Fachzahnärzte für Kieferorthopädie und bitten um die Eingliederung eines festsitzenden Retainers, nachdem eine Behandlung durch ein Unternehmen durchgeführt wurde, dasauf eine ordnungsgemäße Anfangs- und Verlaufsdiagnostik sowie Behandlungskontrollen verzichtet hat. 

Prof. Dr. Ingrid Rudzki und Prof. Dr. Dankmar Ihlow, die bereits mit dem Lehrbuch "Kieferorthopädische Retention - Kriterien, Regeln und Maßnahmen zur Rezidivprophylaxe" hervorgetreten sind, haben hierzu auf Bitten des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden eine wissenschaftliche Stellungnahme abgegeben. 

Die Autoren weisen darauf hin, dass die Retention eines kieferorthopädischen Befundes, der nicht als individuelles Optimum eingestuft werden kann, z.B. weil ausschließlich eine Korrektur der sichtbaren Zähne (social six) erfolgt ist, Risiken für Probleme im gesamten stomatognathen System bedingen. 

Bei der Retention von Ergebnissen, bei denen behandlungssystembedingt die Wahrscheinlichkeit einer unzureichender Diagnostik besteht, sollte daher mit größter Zurückhaltung gehandelt werden.

Die Stellungnahme zur Eingliederung von Retainern nach „Do-It-Yourself“-Korrekturmaßnahmen finden Sie hier.

Kontinuität an der Verbandsspitze

Am 23.04.2021 wählten die Mitglieder im Rahmen einer virtuellen Mitgliederversammlung den Bundesvorstand des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden. Als 1. Bundesvorsitzender wurde mit 98% der abgegebenen Stimmen Dr. Hans-Jürgen Köning aus Berlin wiedergewählt, der den Verband bereits in den vergangen drei Jahren geführt hatte.

 

2. Bundesvorsitzende des BDK wurde Sabine Steding aus Hannover, die bislang Beisitzerin im Bundesvorstand war. Sie folgt in diesem Amt auf Prof. Dr. Anton Demling.

 

Weiterhin als Beisitzer im Bundesvorstand vertreten sind Dr. Philipp Eigenwillig aus Brandenburg adH, Dr. Mathias Höschel aus Düsseldorf, Dr. Thomas Miersch aus Esslingen und DS Lorenz Bräuer.

 

Neu in den Bundesvorstand wurde Dr. Moritz Försch aus Oppenheim gewählt.

 

In seinem Bericht machte der alte und neue Bundesvorsitzende Dr. Köning deutlich, vor welchen Herausforderungen die Kieferorthopädie steht und mahnte Geschlossenheit des Berufsstandes an. Er dankte seinem Vorstandsteam und allen ehrenamtlich tätigen Mitgliedern und machte deutlich, dass eine gute berufspolitische Vertretung nur mit einem guten Team möglich sei. Besonderer Dank für seine engagierte Arbeit für die Kieferorthopäden galt dabei Prof. Anton Demling, der aus persönlichen Gründen nicht wieder für ein Vorstandsamt angetreten war.

 

Nach seiner Wahl dankte Herr Dr. Köning den Mitgliedern für das Vertrauen und kündigte an, sich weiterhin gemeinsam mit dem Bundes- und Gesamtvorstand mit ganzer Kraft für die Interessen der deutschen Kieferorthopäden einzusetzen.

 

Berlin, den 26.04.2021

 

Pressemeldung vom 21.01.2021

 

Aligner-Behandlung: Vorsicht bei Insolvenz!

Kunden des insolventen Aligner-StartUps SmileMeUp und anderer Anbieter von Zahnstellungskorrekturen, die ihren Betrieb eingestellt haben, sollten sich dringend in kieferorthopädische Behandlung begeben, rät der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden. Während einer laufenden Behandlung sind die Zähne gelockert und können sich, wird die Behandlung ohne Weiteres abgebrochen, unkontrolliert verschieben. Dadurch können gravierende Schäden am Zahnhalteapparat und an den Kiefergelenken hervorgerufen werden.

SmileMeUp, ein gewerblicher Anbieter von Zahnkorrekturen mit transparenten Schienen (sog. Aligner) hat den Betrieb eingestellt. Das Insolvenzverfahren ist am 02.12.2020 eröffnet worden. Kunden berichten in verschiedenen Foren, dass das Unternehmen von einem auf den anderen Tag nicht mehr erreichbar gewesen sei. Diesen Kunden rät der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden dringend, sich bei einem Kieferorthopäden oder Zahnarzt vorzustellen.
Auch rein kosmetische Korrekturen der Zahnstellung stellen einen Eingriff in den Zahnhalteapparat dar. Während der Bewegungsphase, die gerade bei vielen Angeboten gewerblicher Anbieter mit großen Kräften geplant wird, kommt es zu – gewollten – Lockerungen der Zähne. Wird die Behandlung abgebrochen und ist der Behandler nicht mehr erreichbar, setzen sich die Prozesse im Zahnhalteapparat gleichwohl fort. Es kann zu unkontrollierten Zahnbewegungen und Fehlbissen kommen. Auch erhebliche Schäden am Zahnhalteapparat bis hin zum Zahnverlust sind nicht auszuschließen. Durch die Entstehung von Fehlbissen kann das Kiefergelenk geschädigt werden.


Um dies zu vermeiden, muss auch eine vorzeitige Beendigung der Behandlung zahnmedizinisch begleitet werden. „Patienten mitten in der Behandlung allein zu lassen, ist unverantwortlich. Hier realisiert sich ein typisches Risiko, wenn Medizin zum Spekulationsobjekt wird.“, so Dr. Hans-Jürgen Köning, Bundesvorsitzender des BDK. „Ich kann nur jedem Patienten, der seinen „Anbieter“ nicht mehr erreicht, dringend empfehlen, sich an einen Kieferorthopäden zu wenden. Wir lassen sie nicht allein.“

Einen Kieferorthopäden in der Nähe finden sie in der KFO-Suche unter www.bdk-online.org.

Berlin, den 21. Januar 2021

Diese Pressemeldung als PDF

Absage der Mitlgiederversammlung am 23.01.2021

 

Liebe Mitglieder,

zunächst wünsche ich ihnen allen ein gutes neues Jahr 2021 und wünsche uns allen, dass wir ein – zumindest im Hinblick auf die Corona-Pandemie ruhigeres Jahr vor uns haben, dass uns wieder ein normaleres Leben erlaubt.

Davon sind wir leider derzeit weit entfernt. Wie Sie alle wissen haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am vergangenen Dienstag den Beschluss gefasst, den Lockdown bis Ende Januar zu verlängern und die Maßnahmen sogar noch zu verschärfen.

Von dieser Entscheidung ist natürlich auch unsere Mitgliederversammlung betroffen, die wir am 23.01.2021 in Berlin durchführen wollten. Bei den geltenden Kontaktbeschränkungen, die es einigen Mitgliedern noch nicht einmal erlauben würden, anzureisen, ist die Absage der Veranstaltung leider alternativlos.

Bundes- und Gesamtvorstand werden nun gemeinsam erörtern, wann und wie wir in dieser schwierigen Situation weiter verfahren. Leider ist zu befürchten, dass zumindest im ersten Quartal des neuen Jahres nicht damit zu rechnen ist, dass sich die Lage so weit beruhigt, dass eine Durchführung unserer Mitgliederversammlung sicher möglich ist.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten. Bis dahin wünsche ich Ihnen

 

Bleiben Sie gesund und zuversichtlich!

 

Ihr

Dr. Hans-Jürgen Köning
1. Bundesvorsitzender

Warnung vor Aligner-Anbietern: PlusDental und DrSmile scheitern mit Unterlassungsanträgen

Pressemitteilung vom 09.01.2020

Die gewerblichen Anbieter von Aligner-Behandlungen, PlusDental (ehemals Sunshine Smile) und DrSmile, sind vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Warnungen vor ihren Geschäftsmodellen verbieten zu lassen.

PlusDental hatte in Schleswig-Holstein nach Kooperationspartnern gesucht. Dies nahm die Zahnärztekammer Schleswig-Holstein zum Anlass, ihre Mitglieder vor möglichen berufsrechtlichen Risiken einer Kooperation mit gewerblichen Anbietern zu warnen. Die bekannten Kooperationsmodelle könnten, so die Zahnärztekammer, gegen verschiedene berufsrechtlicheVerbote verstoßen, insbesondere das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt, das strafrechtlich auch als Bestechung bzw. Bestechlichkeit im Gesundheitswesen in §§ 299a, b StGB geahndet werden kann. Auch gegen das Gebot der gewissenhaften Berufsausübung könnte verstoßen werden.


PlusDental hielt diese Informationen für herabwürdigend und wettbewerbswidrig und beantragte im Wege der einstweiligen Anordnung, der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein derartige nformationen zu untersagen. Das Landgericht Kiel wies den Antrag bereits einen Tag später ohne mündliche Verhandlung zurück (LG Kiel Beschl. v. 27.11.2019; 5 O 325/19, nicht rechtskräftig). Es sei Aufgabe der Zahnärztekammer, ihre Mitglieder über neue Entwicklungen gesellschaftlicher und rechtlicher Art zu informieren. Insbesondere über Rechtsfragen müsse die Zahnärztekammer in hohem Maße mit der gebotenen Sachlichkeit und inhaltlichen Klarheit informieren, sodass ein Einschreiten der Kammer gegen ihre Mitglieder möglichst nicht erforderlich werde. In diesem Rahmen habe sich die Zahnärztekammer mit ihren Warnungen gehalten und, so das Landgericht, das Gebot der Sachlichkeit bei weitem nicht überschritten.


DrSmile, der zweite große gewerbliche Anbieter von Alignerbehandlungen, scheiterte erneut vor dem Landgericht Düsseldorf. Das Gericht hatte bereits im März 2019 nach summarischer Prüfung einen Antrag von DrSmile zurückgewiesen, der dem BDK-Vorsitzenden Dr. Hans-Jürgen Köning unter anderem die Aussage verbieten sollte, die Behandlung bei DrSmile stelle eine eindeutige Unterschreitung des zahnmedizinischen Standards in Diagnostik und Therapie dar. Nun bestätigte das Landgericht diese Entscheidung im Hauptsachverfahren (Urteil vom 04.12.2019,; 34 O 33/19) und stellte erneut fest, dass die getätigten Aussagen zulässig seien. Auch nach weiterer Prüfung blieb das Landgericht insbesondere dabei, dass der Vorwurf der Standardunterschreitung weder herabwürdigend noch sonst wie unzulässig sei,sondern das Geschäftsmodell von DrSmile wahrheitsgemäß beschreibe.


„Nach diesen Entscheidungen“, so Dr. Köning, „wird sich nicht nur jeder Patient, sondern auch jeder Zahnarzt die Frage stellen müssen, ob er bei diesen Unternehmen gut aufgehoben ist. Kieferorthopädie ist eben doch anspruchsvoller, als ,ein paar Zähne gerade zu rücken' und gehört deshalb in die Hand des Spezialisten.“

Die Pressemitteilung als PDF finden Sie hier.

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