Wer als ZFA in einer kieferorthopädischen Praxis arbeitet, hat in der Regel viel Verantwortung – die sich lohnt. Viele Tätigkeiten zur Vorbereitung der Behandlung werden von den ZFAs in einer kieferorthopädischen Praxis im Rahmen der Delegation mit einem großen Maß an Eigenverantwortung durchgeführt. Das geht in der Regel deutlich über das bloße Assistieren am Stuhl hinaus und erfordert eine Menge Fachwissen. Der Fachkräftemangel, der das gesamte Gesundheitswesen durchzieht, ist auch in den kieferorthopädischen Praxen spürbar. Um herauszufinden, ob, wie es immer wieder festgestellt wird, eine unangemessene Vergütung maßgeblichen Einfluss hierauf hat, hat der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden im März 2023 eine Umfrage unter seinen Mitgliedern durchgeführt. Auch wenn die Umfrage nicht repräsentativ ist, zeigen die Ergebnisse doch, dass das Vergütungsniveau in der Kieferorthopädie gut ist.
Die Ergebnisse zeigen, dass sich der Berufsstand bei der Vergütung der Mitarbeiter nicht zu verstecken braucht. Fast drei Viertel der Umfrageteilnehmer gaben an, dass Sie ihre Mitarbeiter im Durchschnitt übertariflich. 12,11 % der Praxen zahlten Tariflohn, nur 13,84 % bezahlten Ihre Mitarbeiter unter Tarif. Nach diesen Ergebnissen kann man also mit Fug und Recht behaupten, dass ZFA´s in kieferorthopädischen Praxen jedenfalls ganz überwiegend gut entlohnt werden. „Wir Kieferorthopäden“, so der 1. Bundesvorsitzende des BDK, Dr. Hans-Jürgen Köning, „wissen, was unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wert sind.“
22,49 % gaben an, im Durchschnitt sogar mehr als 20% oberhalb der tariflichen Vergütung zu zahlen, weitere 22,15 % bewegten sich im Bereich zwischen 10 % und 20 % oberhalb des Tarifvertrages.
Auf der anderen Seite gaben aber auch 6,23 % an, den Tariflohn um mehr als 20% zu unterschreiten. Sieht man sich die Stundenlöhne in zahlreichen Tarifklassen an, wird deutlich, dass eine Vergütung 20% unterhalb dieser Stundenlöhne den auch für ZFA´s geltenden Mindestlohn von 12,-€ pro Stunde nicht erreicht. Hier ist definitiv Handlungsbedarf gegeben.
Aber auch über das Gehalt hinaus sieht es für die Mitarbeiter gut aus. Nur 6,6% der Teilnehmer gaben an, dass es in ihrer Praxis gar keine Zusatzleistungen gäbe. Fahrtkostenzuschüsse oder Tankgutscheine gibt es in 72% der Praxen. 52,2 % bieten ihren Mitarbeitern eine betriebliche Altersversorgung an. Weihnachtsgeld gibt es in 49,5% der Praxen, Urlaubsgeld in 31,1% und ein 13. Monatsgehalt in 31,5% der Praxen. Dienstfahrräder (9%) oder Dienstfahrzeuge (5,9%) waren ebenso in den Antworten vertreten, wie Personalparkplätze (2,77%), oder Einkaufgutscheine (0,7%). Die weiteren Ideen der einzelnen Praxis, ihre Mitarbeiter nicht zu ent- sondern auch zu belohnen, reichten vom Essensgutschein, regelmäßigen Team-Event über den Fitnesstrainer in der Praxis bis zu deutlich mehr Urlaub als im Tarifvertrag vorgesehen. Auch die Ausschöpfung aller (sozialabgabenfreien) Fördermaßnahmen steht in vielen Praxen auf dem Programm.
Dazu kommen vielfältige Fortbildungsangebote. 73,5% der Teilnehmer gaben an, dass Mitarbeiter Fortbildungsveranstaltungen auf Kosten der Praxis besuchen können. Gut die Hälfte der Praxen (51,6%) ermöglichen es geeigneten Mitarbeitern, Aufstiegsfortbildungen auf Praxiskosten zu absolvieren.
„Die Kieferorthopäden haben verstanden, dass Klatschen nicht reicht, um gutes Personal in unseren Praxen zu halten“, so Dr. Köning weiter. „Dann tut es natürlich besonders weh, dass die Politik uns mit der Begrenzung der Steigerung der Gesamtvergütung auf 2,75% in 2023 die Möglichkeit nimmt, nicht nur die Kostensteigerung in unseren Praxen aufzufangen, sondern auch im Bereich der Personalkosten wettbewerbsfähig zu bleiben.“ Trotzdem ist er sich sicher: „Als ZFA in der Kieferorthopädie hat man nicht nur einen tollen Beruf. ZFA in der Kieferorthopädie leisten eine Menge. Das wissen die Praxen auch zu schätzen und vergüten ihre Mitarbeiter in der Regel deutlich über Tarif.“