Immer häufiger wenden sich Patienten an Fachzahnärzte für Kieferorthopädie und bitten um die Eingliederung eines festsitzenden Retainers, nachdem eine Behandlung durch ein Unternehmen durchgeführt wurde, dasauf eine ordnungsgemäße Anfangs- und Verlaufsdiagnostik sowie Behandlungskontrollen verzichtet hat.
Prof. Dr. Ingrid Rudzki und Prof. Dr. Dankmar Ihlow, die bereits mit dem Lehrbuch "Kieferorthopädische Retention - Kriterien, Regeln und Maßnahmen zur Rezidivprophylaxe" hervorgetreten sind, haben hierzu auf Bitten des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden eine wissenschaftliche Stellungnahme abgegeben.
Die Autoren weisen darauf hin, dass die Retention eines kieferorthopädischen Befundes, der nicht als individuelles Optimum eingestuft werden kann, z.B. weil ausschließlich eine Korrektur der sichtbaren Zähne (social six) erfolgt ist, Risiken für Probleme im gesamten stomatognathen System bedingen.
Bei der Retention von Ergebnissen, bei denen behandlungssystembedingt die Wahrscheinlichkeit einer unzureichender Diagnostik besteht, sollte daher mit größter Zurückhaltung gehandelt werden.
Die Stellungnahme zur Eingliederung von Retainern nach „Do-It-Yourself“-Korrekturmaßnahmen finden Sie hier.