Im Rahmen der diesjährigen Jahreshauptversammlung der European Federation of Orthodontic Specialists Associations (EFOSA) verabschiedeten die Delegierten eine Gemeinsame Erklärung zur Unterscheidung der fachzahnärztlichen Weiterbildung zu sonstigen berufsbegleitenden Ausbildungsangeboten. Der Erklärung haben sich bis jetzt Verbände und Fachgesellschaften aus über 20 europäischen Staaten angeschlossen.
Die Erklärung stellt klar, dass die Voraussetzungen der fachzahnärztlichen Weiterbildung sich aus dem Europarecht ergeben und eine mindestens dreijährige Tätigkeit in Vollzeit an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte und unter der Aufsicht und Anleitung eines entsprechend befugten Weiterbildenden voraussetzt.
Die Weiterbildung ist davon geprägt, dass eine strukturierte und integrierte Vermittlung sowohl theoretischer Kenntnisse als auch praktischer Fertigkeiten erfolgt.
Berufsbegleitende Masterstudiengänge und andere berufsbegleitende Fortbildungen erfüllen diese Voraussetzungen nicht und können daher nicht als gleichwertig anerkannt werden.
Die Unterzeichner der gemeinsamen Erklärung fordern die europäischen Institutionen, die Regierungen der Mitgliedsstaaten und die zuständigen Behörden auf, sicherzustellen, dass Fortbildungen und berufsbegleitende Qualifikationen oder akademisch Grade, die die europarechtlichen Voraussetzungen einer Weiterbildung nicht erfüllen, nicht als gleichwertig anzuerkennen.



