Der Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden lehnt die für die kieferorthopädische Versorgung vorgeschlagenen Regelungen im GKV-Sparpaket insgesamt ab. Die Vorschläge beruhen auf Empfehlungen der FinanzKommission, die aktuelle Evidenz sowie wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert. Sie erhöhen das Risiko von Unter- und Fehlversorgung durch Überpauschalierung und eine intendierte Beschränkung einer leitliniengerechten Versorgung. Eine Umsetzung würde damit die Versorgung von Kindern und Jugendlichen nicht verbessern, sondern im Gegenteil verschlechtern. Dies erklärte der Berufsverband bereits in seiner Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium vom 19.04.2026.

Als Beispiel weist der BDK darauf hin, dass der Referentenentwurf die Vorstellung der Finanzkommission aufgreift, es könnte ein Drittel der vor und während einer kieferorthopädischen Behandlung durchgeführten Röntgenuntersuchung eingespart werden. Der Finanzkommission Gesundheit war offensichtlich nicht bekannt, dass erst im vergangenen Jahr eine Leitlinie zur kieferorthopädischen Diagnostik veröffentlicht wurde, die solche Erwartungen nicht zulässt. „Mit einem Verzicht auf ein Drittel der Röntgenuntersuchungen“, so der 1. Bundesvorsitzende des BDK, Dr. Hans-Jürgen Köning „wäre eine leitliniengerechte Behandlung in der GKV nicht mehr möglich. Einsparungen auf Kosten der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen lehnen wir ab.“ 

Aber auch die Ideen, durch eine weitere Pauschalierung „Fehlanreize“ zu verhindern, ist nicht nachvollziehbar. Die Kieferorthopädie ist der am stärksten regulierte Versorgungsbereich im deutschen Gesundheitswesen. Zeitabhängige Leistungen sind bereits pauschaliert, diagnostische Leistungen weitgehend anzahlbeschränkt. Jede Behandlung und jede Änderung in der Behandlung muss von den Krankenkassen genehmigt werden, Reparaturen an Geräten und Ähnliches werden angezeigt und von den Kassen geprüft. Aktuelle wissenschaftliche bevölkerungsrepräsentative Untersuchungen haben gezeigt, dass keine Überversorgung vorliegt. Der Versuch, in einem solchen System weitere Einsparungen vorzunehmen, kann nur zulasten der Patientinnen und Patienten gehen. Gerade Patienten mit schweren und schwersten Fehlstellungen könnten künftig schwieriger Zugang zu kieferorthopädischer Versorgung haben.

Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber die von den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vorgebrachten Warnungen, mit der Umsetzung der Regelungen sei eine flächendeckende Versorgung nicht mehr möglich, bislang nicht aufgegriffen hat. Auch wenn die Weiterbildung zum Fachzahnarzt bzw. zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie die höchste Qualifikationsstufe in der Kieferorthopädie darstellt, müssen auch ausreichend qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Weiterbildung in die Versorgung einbezogen werden, wenn dies nötig ist, um die Kinder- und Jugendlichen in Deutschland versorgen zu können.

„Diese Vorschläge“, so Köning weiter, „werden die Versorgung sicher nicht verbessern, sondern verschlechtern. Die im Entwurf für die Zukunft angelegte Idee, die „Anpruchskriterien evaluieren zu lassen“, läuft im Ergebnis auf die Vorbereitung von Leistungskürzungen zulasten von Kindern und Jugendlichen bzw. deren Familien hinaus.“