Übergang >> 2008 ------ 2008 ------ 2008 ------ 2008
11.01.08 | Wo Kieferorthopäden recht haben, haben sie recht!
Kollegen-Anfrage aus einer Rheinischen Doppelpraxis zur Defensiv-Lage gegen den Anfrage-Terror der Privat-Erstattungsstellen: "Es gebe doch jetzt so eine juristisch geführte Einrichtung (Proktudont o.ä., - könne man jedenfalls in allen Blättern nachlesen), die die jeweilige Korrektheit von Behandlungsplänen und Liquidationen zertifiziere und gegenüber den Kostenerstattern vertrete - natürlich und leider nicht ganz unentgeltlich. Im Abschnitt KFO-GOZ würde dort allerdings noch gepasst, aber bald aufgeholt und geschult werden... "So einfach wie die Abrechnung der strittigen Adhäsivtechniken sei der Abschnitt G (KFO) der alten GOZ + Begleitleistungen ja nun doch nicht. Man denke diesen Service aber bald ... etc. pp." - Nun die Frage: Nachdem die hauszahnärztlich geprägte BZÄK und die Kammern sich so sicher gäben, die fachzahnärztliche KFO im Privatabrechnungsbereich - ja wenn's drauf an kommt, sogar gegen das wissenschaftliche Votum einer DGKFO, das berufspolitische Votum eines BDK , also gegen > 95 % der knapp 3500 Fachzahnärzte vertreten zu können etc... Ja also, zurück zur Frage: Warum also BZÄK und LZÄKn nach über 20 Jahren uns Fachzahnärzten noch nicht mal in Sachen der alten Gebührenordnung entlastend zur Seite stehen könnten mit einem Dienst wie Proktodont o.ä., - was wollen die bei den neuen Gebührenbeschreibungen und -bewertungen mitreden oder gar uns FZÄKFO bevormunden?
"Pardon, wenn ich Sie unterbreche - erstmal haben Sie recht!" war die Antwort aus dem BDK-Gebührenausschuss (oder hätte man sagen sollen: "Vielen Dank für Ihre interessante Frage, wir nehmen das Thema zu unseren Unterlagen" oder so ähnlich?).
10.01.08 | Politik
Erstattungsordnungen
Es wirkt - auch in den laufenden Landtagswahlkämpfen. Die beiden großen Parteien – ausgenommen die NEOSOZIS in der Berliner Koaliton - realisieren nun doch das
Protestwählerpotential bei den Heilberufen und den jungen Familien.
27. Januar
Hessen Landtagswahl
27. Januar
Niedersachsen Landtagswahl
24. Februar
Hamburg Bürgerschafts- + Kommunalwahl.
Was erlebten die Kieferorthopäden in den letzten Wochen:
1) CDU, (---): stellt sich taub. Div. Anfragen wurden abgewimmelt. Ein tel. bereits fixierter Termin (26.11.07) auf Ministerebene (Stichwort: junge Familien) sei dann doch abgesagt/vertagt worden mit Verweis auf Zuständigkeit des BMG. Der ZA-Kollege u. MDB, Herr Dr. Koschorrek läßt keine Effizienz oder Wahrnehmung hins. unseres Fachgebietes erkennen (
KFO= marginal)
2) SPD, (+ +): Zwar stellt die Partei die tragende Ideologie und die Ministerin. Die SPD-Fraktionsspitze verschaffte den FZAKFO allerdings wiederholt Gehör im BMG und damit in der BZÄK.
3) FDP (****): Schaffte die
"Kleine Anfrage zum GOZ-Entwurf" vom 19.9.07 und zwang die Bundesregierung ihre unlauteren Absichten und Schwächen der dünnen PKV-Datentünche einzuräumen, worauf der Verordnungsgeber sich - budgetierend - stützen wollte .
Die Beihilfe hat eh' nichts an brauchbarer Statistik - natürlich nicht; was nichts ändert an der quasi absolutistischen MACHT der Bundesregierung . Sympathisch federführender Hoffnungsfavorit also z.Z. in der FDP, Herr
Daniel Bahr, MDB, im
Gesundheitsausschuss des Bundestages. Die 1. BDK-Vorsitzende, Frau
Dr. Gundi Mindermann hatte gestern, 9.1.07, in Cuxhaven wieder ein längeres Gespräch mit Herrn Bahr.
Als Hauptwiderständler gegen eine sachgerechte GOZ-Novellierung gelten die Länder-Finanzminister, in Nds. z. B. Herr Möllring (CDU).
Klar: Länder-Ausgaben für Beihilfen richten sich nach der (
jeweils gültigen) GOZ und der zunehmenden Zahl der Beihilfeberechtigten - auch jede Teilzeitstelle hat vollen Anspruch. Da Beihilfen zum Besitzstand der Beamten gehören, lässt sich ohne Proteststürme nur schwer was drehen. Also dreht man außerhalb des Gesichtsfeldes an den Erstattungsordnungen. Bis die genasführten Bediensteten den Leistungsabbau merken ist es schon zu spät. Die Ernüchterung über eine verbliebene, noch beihilfefähige Notversorgung wird dann 2009 im Bundestagswahlkampf aufgefangen und hochgespielt > Ausgleich über gönnerhafte Wahlgeschenke zu den Beamtenbezügen
... etc. - soweit verständlich? -
Na, wie gerade beim heutigen Auftakt der Tarifrunde im öffentlichen Dienst (09.01.2008) - gefordert sind plus 10% - werden die Politiker selbst das Motto übernehmen: „Jetzt sind auch Die (Beamten) mal an der Reihe“. Gut vertreten sind sie im Bundestag - wie spottete schon der Altmeister Otto Graf Lambsdorf: Mal voller oder leerer aber immer voller Lehrer.
09.01.08 | Jahres-Neustart - bei verschärften Fußangeln und Handicaps
A) Im BDK-Info III/07 erhielten Sie bereits den Hinweis auf das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bzw. das Risiko des Anspruchsübergangs an die Versicherer.
Empfehlung: Abtretungsverbot nutzen, das Kieferorthopäden vor Honorar-Rückforderungen schützen soll.
Man denke nur an die bürokratischen Schikanen und Nötigungen durch den gegenwärtigen Anfragenterror: Fachzahnärzte sollen wegen willkürlich in Frage gestellter einzelner Leistungen - im Wert nicht selten um 20 € - mit den Post-Scan- & Responderautomaten der PKV korrespondieren - Motto: wer schreibt behandelt nicht und produziert damit keine Erstattungsansprüche.
Mit 2008 ist nun die Novelle des VVG in Kraft getreten. Das neue Versicherungsvertragsrecht gilt für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Behandlungs-Verträge. Für laufende Verträge gilt das neue Recht ab 1. 01. 2009. Für ein Jahr gelten nun beide Vorschriften. Nutzen Sie deswegen bitte die Musterformulierung in dieser Form:
| Abtretung von Ansprüchen aus diesem Behandlungsvertrag an Dritte: Der Patient bedarf hierfür der ausdrücklichen Einwilligung des Kieferorthopäden. Eingeschlossen sind Ansprüche, die auf Rückzahlung eines eventuell zuviel gezahlten Honorars gerichtet wären. Der Forderungsübergang nach § 67 Versicherungsvertragsgesetz (in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung) bzw. § 86 Abs. 1 Versicherungsvertragsgesetz (in der ab 1. Januar 2008 geltenden Fassung) ist ausgeschlossen. |
B) GOZ-Neu: Die Kieferorthopäden bleiben - gerade auch über den Jahreswechsel - nach wie vor am Ball und sind energisch auf verschieden Ebenen aktiv. Dabei mehren sich Beobachtungen, dass die GOZ-Novellierung - nicht nur aus technischen, sondern aus informations- und wahltaktischen, also den stets vorrangigen politischen Gründen - erst 2009 in Kraft treten soll; dann zusammen mit dem Basistarif und dem Gesundheitsfonds.
2008==========2008==========2008==========2008==========2008
20.12.07 || Konstruktiver Widerstand gegen Bematisierung der Privat-Behandlung ||
Information und Kooperation statt Desinformation!
Gerade Sie als Fachzahnarzt erkennen weitere Details zum GOZ-Neu-Entwurf des BMG,
haben Anregungen oder Fragen, die Sie bisher in diesem BLOG
oder HIER (>> Beispiele )
nicht gewürdigt sehen? Wir erneuern den lfd. Dauerappell seit Start dieser Seite: |
( (030) 27 59 48 43 - Wir rufen Sie zurück! )
Hunderte von KollegInnen haben sich 2007 persönlich und telefonisch unterrichtet!
(Das GOZ-Telefon: Der Infoservice, den kein Berufsverband kompetenter leistet. (

Weihnachts-Appell: | 
BMG-Entwurf: "Neue GOZ": Jedes KollegInnen- / FZA-Votum ist dem BDK willkommen! - Bitte schreiben Sie ... >> Mail-Geschäftsstelle direkt |
beliebig gezogene BMG-Real-Satire:
Was, bitte, begründet/rechtfertigt 2008 für Milchzahnkrone und orthodont. Band immer noch
1) eine ungleiche Bemessung der Punktzahl?
2) eine ungleiche Regelung bei Mat.-Kosten?
Pos. | ZÄ-Leistung | Punkte
(PZ -ZÄ) | PZ-KFO | KFO-Leistung |
218 | Konfekt. Milchzahnkrone
Kosten für die konfektionierte Krone sind gesondert berechnungsfähig | 420 | | (626) Eingliederung eines Bandes, inkl. Mat./Lab
Die Leistung beinhaltet die Vorauswahl am Modell, die Klebeflächenreinigung, das Vorbeschleifen, die Einprobe, das Adaptieren, das Finishing, das Konturieren, die Trockenlegung, das Zementieren und die Überschussentfernung. |
[ a)>> weitere Grotesk-Beispiele b)>>
gesamter Abschnitt G. KFO ]
Die in BMG und BZÄK offenbare Hilflosigkeit in der Bewertung fachzahnärztlich kieferorthopädischen Leistungen
wird nur noch übertroffen von der Beratungsresistenz infolge ideologisch fixiertem Realitatsverlust.
Liebe LV-Vorsitzende, liebe Kolleginnen und Kollegen, bitte artikulieren auch Sie in diesen Zeiten wieder Ihre persönliche Kompetenz und Verantwortung für unsere Patienten und unser Fachgebiet!

FAX: (0228) 99441 4903
---
sowie 1 Kopie bitte an den BDK
Fax.: +49 (30) 27 59 48 44 | E-Mail: info@bdk-online.org
17.12.07 | KV Baden-Württemberg: Ausstieg der AOK >> AOK-Hausärzte-Vertrag
AOK Baden-Württemberg schrieb hausärztliche Versorgung aus.
11.12.07 | FZÄKFO mit BZÄK im BMG <<<||>>> GOZ-Neu = Prokrustes-Bett
Die GOZ-Neu stellt schließlich die existentiellen und elementarsten Zukunfts-Fragen an unseren Berufsstand.
Doch - unlauterer Wettbewerb! - einerseits bedient die BZÄK nun mal nicht zeitnah & angemessen den Informations-Anspruch und Gesprächs-Bedarf der Kieferorthopäden.
Andererseits war es Kernauftrag der Gesundheitsministerin an die BZÄK, sich mit den Fachzahnärzten für Kieferorthopädie abzustimmen.
.
.
| BMG-Entwurf: "Neue GOZ": Jedes Patienten-, FZA- oder Politikervotum ist hilfreich und dem BDK willkommen! - Bitte schreiben Sie ... |
05.12.07 | KFO im GOZ-Entwurf: Punktzahlen nochmals um 15 - 20% gekappt!


Die KZBV - nicht die BZÄK - versandte in letzter Zeit "komprimierte" Fassungen
der neuerlichen KFO-Entwertung an Kammern und KZVen.
Beispiel: GOZ_neu Nr. 625 Eingliedern Bracket/Attachm.
Punktzahl v. 23.5.07: 178.5 Punkte - jetzt auf 152 Punkte abgeschlagen (GOZ88=165Punkte).
Mal den Punktwert der GOZ88 angenommen (5,6..Cent), bedeutet dies:
Ein GOZ-Bracket soll nochmal ~ 10% niederiger erstattet werden als in der GOZ88, d.h. das HONORAR in 21 Jahren mehr als halbiert, minus 55%!
Aber das ist so nicht richtig, wenden Sie mit Recht ein!
Richtig! - Gehälter, Mieten, Materialien, Dienstleistungen und nicht zuletzt Versicherungen etc. - Wo haben im Jahre 2008 die jeweils fälligen Euro-Beträge nicht die DM-Beträge von 1987 überholt?
Wer und was wieder dahinter steckt: Siehe Nachtrags-Hinweis des BMG! Die Punktzahlen der Leistungen, die in der vertragszahnärztlichen Versorgung gegenüber anderen Leistungsbereichen mit einem um rd. 15 v.H. niedrigeren Punktwert vergütet werden, wurden entsprechend dieser Differenz abgesenkt, um in der GOZneu ein einheitliches Bewertungsgefüge herzustellen, das dem Bewertungsgefüge des Bema unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bema-Punktwerte entspricht. Dies betrifft die prothetischen und kieferorthopädischen Leistungen. Damit wird für die mit dem Bema vergleichbaren Leistungen der GOZneu erreicht, dass deren Vergütung bei Anwendung eines einheitlichen GOZ-Punktwertes jeweils den gleichen Abstand zu der in der vertragszahnärztlichen Versorgung für die vergleichbaren Leistung des Bema gezahlten durchschnittlichen Vergütung erreicht.
=======================================================================
Weil's so gut passt:
Harald Schmidt zum Thema "Gesundheit" in SPIEGEL online (Auszug)
SPIEGEL: "Sie sind privat versichert?"
Harald Schmidt: Seit ich es mir leisten kann, ja, weil das auch meinem Ärzte-Verständnis
entspricht: Er hilft, ich zahle. Eine Dienstleistungsgemeinschaft.
Mir war dieses Denken immer fremd: Huh, wer ersetzt mir die Salbe?
Oder: Krieg ich bei der AOK womöglich rechts in die Brille nur Pappe reingeklebt?„
....
SPIEGEL: "Das deutsche Gesundheitswesen als solches ..."
Harald Schmidt: ...begreife ich nicht. Da ich als Privatpatient aber ja immer die
Rechnungen sehe, muss ich hier mal sagen:
Ich finde die medizinische Versorgung unfassbar günstig, wenn man sie mit
normalen Handwerkerrechnungen vergleicht.
Von Gagen in meiner Branche gar nicht zu reden...„
Quelle: adp
.
01.12.07 | Zukunftsmodelle und Prognosen -
Erstattungsordnungen für Versicherte und Zahlungspflichtige
[Relation der HOZ/HOK zu einer GOZ-neu"]
.
GOZ ~
Grund
versorgungs-
Ordnung für
Zahnärzte
29.11.07 | Niedersachsen
14 KFO, einschl. der 1. Vorsitzenden des BDK, die 2004 die Kassen zurückgegeben hatten, akzeptieren wieder Chipkarten.
Bitte erwarten Sie hierzu weitere Pressemitteilungen / die POST aus BERLIN.
---------------------------------------------------------------
Gegenüberstellung Kl.II/1, XP1-Fall: GOZ_neu <|> GOZ 88

Der BDK sei mit Einlassungen aus den eigenen Reihen auf Kammerebene konfrontiert, die aus dem derzeitigen BMG-Entwurf 14% Steigerung gegenüber der GOZ88 herauslesen wollen - an kollegialer Irreführung wäre dies in der gegenwärtigen, sich zuspitzenden Phase kaum noch zu übertreffen - gerade das Gegenteil (weitere minus 15%) geistert schließlich seit Wochen durch unauthorisierte Verlautbarungen.
1) Niemand wird noch in Frage stellen, dass schon aufgrund der Teuerung seit 1987 heute zur Kompensation (siehe BZÄK.de) durchgängig eine Steigerung von 50% nötig und fällig ist. D.h. Steigerungsfaktoren der 600er-Positionen von > 3,5fach. Erwähnt sei nochmal: Brackets wurden um 44 % bereits abgewertet vor 20 Jahren, beim Übergang von der BUGO65 auf die noch gültige GOZ88.
2) An Tabellen mangelt es in diesem BLOG nicht. Wer außer den täglich am Patienten arbeitenden Fachzahnärzten kann sie lesen?
Deswegen als Basis-Beispiel: Der bisherige Kl.II/1, XP1-Fall mit 4 x Unterlagen + funktioneller Vorbehandlung beläuft sich bei Steigerungsfaktor von 3,6fach auf ca. 5.500 € (ohne zusätzlich nötige Dsykinesiepositionen, FAL, Röntgen, Labor). - Damit also im guten internationalen Mittelfeld > s. BLOG-Eintrag v. 04.09.07(scroll down).
Ein präventionsorientiertes, qualitativ + funktionell exzellentes und gleichwohl regelmäßig erzielbares Behandlungsergebnis sieht international heute nun mal so aus:





---------------------------------------------------------------
3) Nach einer BEMA04-gleichen GOZ als "Erstattungsordnung" hingegen bräuchten PKV u./o.Beihilfe nur noch den BEMA-Zuschuss von knapp 1.750 € zu erstatten.
ERGO: Nein, nein liebe BEMA-GOZ-Flüsterer in den Kammern, bitte setzen Sie sich mal wieder an Ihren Praxis-PC und rechnen Sie diesen Musterfall nach. Die Zeit muss sein.
Was werden Sie finden: Es fehlen allein im Abschnitt G = KFO einer GOZ-Neu gute 2/3 ~ 66% an Honorar, um kieferorthopädische Qualität zu liefern.
Es fehlen den Versicherten mit anderen Worten mehr als 3.700 € je Kind oder Behandlung, die sie selbst werden aufbringen müssen.
Alternativ werden Ihre Patienten zurückgeworfen in die historische Ära solcher Verläufe, die international einmütig als längst überwunden gelten. Stand der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts:

- u.a. unterblieben Dyskinesie-Konzepte, fehlte die Prophylaxe, mangelte es an programmierbaren Elementen etc.
Ohne erbringbare Prophylaxe und zeitgemäße Technik endet die Behandlung in diesem Stadium,
falls die Zuzahlung ausbleibt oder vom Verordnungsgeber gar vereitelt wird.
Die Fachzahnärzte könnten nur noch dahingehend beraten, worauf Ihre Klientel - mit entsprechender schriftlicher Unterlassungsaufklärung - im Einzelfall halt verzichten muss. D.h., welchen Risiken, Präventionsdefiziten und Kompromissen in Funktion/Rückfallneigung und Verzahnung sich ihre Patienten aussetzen.
Wie heißt doch dieser BLOG schon von Anfang an?
"GOZneu"= BEMA04-lite wie Basistarif:
Nur knapp 1/3 der KFO-Gebühren abgedeckt! |
---------------------------------------------------------------
28.11.07 | Lesen Sie doch bitte mal wieder den BZÄK-Klartext!

Beschlüsse + Statements vom Zahnärztetag, Düsseldorf
.
27.11.07 | Was war zwischenzeitlich:
24.11.07 LV-Bayern: a.o. Mitgliederversammlung

(contra KFO in Ketten) 
---------------------------------------------------------------
17.11.07 LV-Baden-Württemberg: Qualität & Ihre Abrechnung
GOZ88/GOÄ, Vereinbarungen etc. > 140 Anmeldungen


---------------------------------------------------------------
16.11.07 - 23.11.07 LV-Rheinland-Pfalz: Jährliches KFO-Forum in Llucmajor (E)
Schwerpunkt MFA, MSA, MRT - war TOP und unverzichtbar
Neu + Initiativ: Internet-/Fotobrowser für konsiliarische Befunde - FAL, MRT etc.
14.11.07 | TEST-Patienten (GKV+priv.) belästigen wieder KFO-Praxen.
A) Wochen- und Verbraucherjournale gehen - wie 1987 - bereits in die Startlöcher
- für die GOZ-neu-Diskussion nach einem (seit 31.11.07 überfälligen) Referenten-Entwurf
- für die dann zu dramatisierenden Erstattungsdefizite/sprich Zuzahlungen
- für die dann wieder fälligen Abzockerberichte gegen die kriminalisierte ZÄ-/Kieferorthopäden-Schaft.
Typisches Muster:
0) Die/der Testpatient/in (Redakteur / Volontär) vermittelt ausgesprochen verbindlichen, behandlungsentschlossenen Eindruck. FZA hat den KFO-/KIG-Befund erhoben/eröffnet und genießt das "partnerschaftliche" Gespräch über 30 min (Ä3/Ä6). Der FZA glaubt in der 31sten Minute, d. Pat. habe sich gerade und bereits für die Selbstzahler-Erstunterlagen und die Behandlung in dieser Praxis entschieden. Test-Pat. wirft dann eher beiläufig ein: "Frau Doktor, darf ich kurz noch 2 Fragen stellen?
1) Was kostet eine herausnehmbare gegenüber einer festsitzenden Behandlung in meinem Fall?
2) Wie lange dauert ein Bogenwechsel bei Lingualtechnik?
3) Wie lange dauert ein Abdruck?
4) Wie viele Minuten brauchen Sie für einen Behandlungsplan?
5) Was ist Ihre besondere Schwierigkeit bei einer Aligner-Behandlung?
6) Wie viel Rabatt, wenn ich die Behandlung vorab zahle?
7) etc. etc.
Professionelle FZA-Reaktion z.B.: "Interessant und ganz, ganz wichtig Ihre Fragen! Also unbedingt gerne und jederzeit möchte ich das mit Ihnen eingehend erörtern. Bitte vereinbaren Sie doch dafür einen längeren Termin, ca. 1 Stunde, wo wir ganz bequem, gemeinsam und zusammen, in Ruhe ...."
Bitte zwischenzeitlich schon mal überlegen, wie sich Ihre bieder, aufrichtig und gutgläubig gemeinten Antworten lesen werden - intellektualisiert aufgearbeitet neben den
oversexeden Hochglanzkolumnen.
( Übrigens: Die wirklich schmerzhaft getroffenen Einkommensschichten (Basistarif etc.) erfahren davon garnix. Diese Menschen können sich die maßlos überteuerten Hefte gar nicht leisten, Sie sind keine Zielgruppe für die ganzseitigen Luxus- und Lifestylereklamen auf regelmäßig mehr als 67 von 100 Zeitungsseiten.
Dazu werden sich auch diesmal wieder ablichten und empfehlen mit Sonderangeboten wie schon1987/88
- Gutmenschen (ja selbst altgediente, presseerfahrene Berufsständler) konnten damals nicht widerstehen,
ihre heilenden Hände irgendwie medial zu profilieren (nachher entrüstet, fassungslos: " hab` ganz was anderes gesagt").
- die Biostarter unter den Fachzahnärzten (FZA-Urkunde müsste von der ZÄK eigentlich jeden Tag kommen),
- als erfahrene Experten z. B.
in völlig neuartiger Erwachsenenbehandlung aus USA
- zum halben HOK-Honorar mit Zauberspangen
- 24 Sprechstunden/Tag (
Handyman, Samstag & Sonntag inkl.)
also all den medizinhistorisch originellen und neuen Ideen, wie schon aus dem alten Ägypten und dem Zweistromland seit knapp 4 Jahrtausenden überliefert.
B) Aus dem BMG z.Z. nichts Neues, an den Punktzahlen werde gedreht - summenneutral.
05.11.07 | Benachteiligt die HOZ die Kieferorthopäden? - JA!
BZÄK u. Länderkammern stellen erste Infos / 10 FAQs zur HOZ bereit
In einer Version (für ZÄ) wird als letzte Frage - also der BZÄK recht wichtige Frage - publiziert unter Ziffer 10:
Benachteiligt die HOZ die Kieferorthopäden?
Antwort (mitgeliefert von der BZÄK und irreführend für die Zahnärzte draußen im Land) : Ganz im Gegenteil. In zahlreichen Gesprächen mit der entsprechenden Fachgesellschaft wurde schließlich ein Konsens über die Inhalte des Kapitels „Kieferorthopädische Leistungen“ der HOZ erzielt. So wurde zum Beispiel der Leistungskomplex der Orofacialen Dyskinesien völlig neu in die HOZ aufgenommen. *||
BDK-Kommentar dazu
a) siehe Notiz in diesem Blog v. 26.08.07 (> scroll down, please).
b) FZAKFO <|> GOZ-Senat der BZÄK: Dialog sehr, sehr schleppend - nicht abgebrochen.
Die Reihe bekannter, drängender, noch unaufgelöster Dissenspositionen HOK vs. HOZ wird angeführt von
 | Leistungstext abgekürzt | HOK
[min] | HOZ
[min] |
1) | Einfügen eines direkt positionierten Brackets/Hilfsteils | 10 | 7,9 |
2) | Einfügen eines Bogens, gegebenenfalls einschließlich Individualisierung | 28,73 | 28,0 |
Allein diese zwei aufgeführten Differenzen haben folgende Geschichte: Dem HOZ-Minutenwert 7,9 unter 1) Bracket...
ging ein Zahlendreher (einer von vielen) im ZÄ-Protokoll voraus. Die Kieferorthopäden hatten auch diesen sofort aufgrund der eigenen, separaten Zweifach-Protokollierung moniert. Die nachfolgende - unwahre - BZÄK-Umdeutung wurde gleichwohl - Eile, Zeitmangel? - noch in den August-07-Entwurf der HOZ weitergeschleppt.
Der gleichfalls überraschende und ebenso unhaltbare Individualisierungseinschub zum Bogen unter 2) hatte der GOZ-Senat erst nach den zitierten "zahlreichen Gesprächen" - mal eben noch schnell und eigenmächtig - aus dem BEMA04 rübernehmen mögen.
Die umgehende, fachliche Korrektur gerade dieser beiden vorrangigen Punkte ist für die KFO-Fachzahnärzteschaft im Interesse zukünftiger gedeihlicher Kooperation unverzichtbar.
Wer möchte im Übrigen fachkundig vertreten, dass
Einfügen eines Brackets weniger aufwändig sei als die - mit 10 Minuten ebenfalls unabhängig gemessene - Punktfüllung in der konservierenden Zahnheilkunde
(HOZ-Nr. 401 - s.u.
).
Punktfüllung:
Bracket
_____________________________
*|| siehe Blog-Eintrag v. 12.09.07
02.11.07 | Beratungsresistenz im BMG
Beispiele für die Beratungsresistenz im BMG - trotz intensivster fachzahnärztlicher Erläuterungen zur HOK/HOZ
Hier Erwachsenenbehandlung:
Die schon 1987 missglückte GOZ88-Position 609 soll als
- nicht weniger kraus und bauernschlau - wieder erstehen.
Volltext: 619 GOZneu: Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich bei abgeschlossener Wachstumsphase einschließlich Retention, je Kiefer. Die Maßnahmen im Sinne der Nummer 619 umfassen alle Leistungen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich unabhängig von den angewandten Behandlungsmethoden oder den verwendeten Therapiegeräten ( z.B. auch Kunststoffschienen) innerhalb eines Zeitraumes von bis zu 2 Jahren.
Solches ist seit Jahren allenfalls noch von historischem oder illustrativem Interesse.
- Wer denkt sich sowas nur aus? Wer maßt sich an, solche Atavismen - fachfremd u. ahnungslos - auch 2007 noch in Druck zu geben?- Ministerialbeamte wohl kaum - Staatssekretäre oder MinisterInnen schon gar nicht.
Selbstverständlich: Das sind Nachwirkungen der zahnärztlich publizierten HOZ-Entwürfe vom April 2006 und Jan. 2007! Angemaßte Ignoranz gegenüber der jeweils schon entwickelt vorliegenden und breitest fundierten fachzahnärztlichen HOK.
NB: Als wenn im 21. Jahrhundert z.B. die Effizienz von Herbstscharnier bzw. Herbstderivaten auch nach der Wachstumsphase noch in Frage gestanden hätte. | Eines schlüssigeren Zeugnisses für Rang, Kompetenz und Überschätzung hauszahnärztlich-kieferorthopädischer Bemühungen einerseits oder gar bewertungspolitischer Vertretung der fachzahnärztlichen Kieferorthopädie andererseits bedarf es eigentlich nicht mehr.
Richtig heißen muss es - wie gleichlautend in HOK und neuerdings auch in der HOZ, unabhängig von Altersgruppe, Geschlecht, ethn. Zugehörigkeit u.a.m.:
Durchführung der kieferorthopädischen Aktiv- und Retentionsbehandlung zur Einstellung der Verzahnung, geringer / mittlerer / hoher Umfang.
Gerade ein Verordnungsgeber hat die Pflicht Sachkunde, Fachkunde und Kompetenz seiner Gewährsleute sicher zu stellen und darüber Rechenschaft abzugeben. Nicht mal ein Amtsgericht würde in einer KFO-Sache einen Allgemeinzahnarzt als angemessen sachkundig oder als Gutachter berufen oder auf dessen Votum eine Entscheidung fällen. Gleichwohl pocht ein BMG - trotz ausnahmsloser Missgeschicke und Fehler wie oben - willkürlich - und, um missverstehen zu dürfen - immer wieder auf Vortrag der KFO-Angelegenheiten durch die BZÄK.
Nach wie vor nicht schlüssig beantwortete Anfrage:
Warum besteht andererseits die GOZ-Arbeitsgruppe auf der Teil-Erstatterseite aus Beihilfe plus PKV? - Unsere Antwort: ebenfalls Willkür.
Geschäftsinteressen von PKVen und Beihilfe decken sich in weit größerer, gemeinsamer Schnittmenge als die Charakteristik von fachzahnärztlich-kieferorthopädischer Diagnostik und Behandlung einerseits gegenüber dem hauszahnärztlichen Tun andererseits.
01.11.07 | BZÄK erwartet in Sachen GOZ-neu noch mal Bewegung im BMG.
siehe Verlautbarungen in DZW | ZM 1 | ZM 2
Daniel Bahr (FDP, MdB, Mitglied i. Gesundheitsausschuss), maßgeblich bei der kleinen Anfrage v. 19.09.07:
1) Wir brauchen noch mehr Druck
2) ... auch andere Parteien im Bundestag anschreiben, auffordern, das Thema (= GOZ neu) ernst zu nehmen.
3) BMG veranlassen, offenzulegen und sich mehr Zeit zu nehmen (Quelle ZM 97, S.20)
-------------------------------------------
Mit dem 31.10.07 verstrich der allseits erwartete Termin für die BMG-Veröffentlichung des sog. Paragraphen-Teils.
26.10.07 | Mehr Honorar durch Pauschalen und Selektivverträge?
Welche Erfahrungen machen Kassen-Ärzte gerade wieder?
Antwort: Das Gegenteil ist richtig, Kassen verlangen Abstriche um 15 - 20 %.
Begründet werde dies von Kassen z.B. damit, dass die Menge der faktisch erbrachten Leistungen zurückgehe, wenn diese im Rahmen einer Pauschale vergütet werden, so der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Köhler: Kassen setzen alles daran, für die vertragsärztliche Honorierung nicht mehr Geld als bisher ausgeben zu müssen.
Ergo: Vertragsangebote, die primär nach MEHR aussehen mögen, verhüllen dem Kassenzahnarzt allenfalls und prima vista noch ihre Pferdefüsse. (Zahn-)Ärzte werden lediglich geködert; Lock-Angebote, um genügend Verhandlungswillige zu finden und zu binden und so den Berufstand in viele kleine Partitionen zu fraktionieren.. - Zum passenden Zeitpunkt und mit immer neuen Argumenten werden dann die Daumenschrauben je Einzelvertrag wieder angezogen , weitere Absenkungen / Leistungsausweitungen erpresst, und das Hamsterrad noch schneller gedreht. Der ZÄ-Fraktionen, die grade nicht drangsaliert werden, verhalten sich kassenbrav - in der Hoffnung auf Belohnung aus dem Fundus, der ihren Kollegen grade wieder abgeknöpft wird. - Keine Regel ohne Ausnahme, heißt es, doch wo ist sie bisher - die Ausnahme?
25.10.07 | Nach wie vor
Medien-Thema:
Systemversagen und Kfo in Niedersachsen
15.10.07 | Ins Blickfeld: zahnärztliche Honorarsysteme des deutschsprachigen Auslands.
Von Anbeginn der Diskussion über neue Honorarordnungen wurde der BDK nicht müde, den Blick über den Zaun einzufordern: Gegenüber dem BMG, der BZÄK und allen Gesprächspartnern auf den verschiedensten Ebenen im politischen Geschehen. Nicht zuletzt dieser Blog bezeugt dies nur allzu eindrücklich. -
Ob post oder propter, sei's drum - jedenfalls besinnen sich jetzt endlich auch zahnärztliche Verbände, z.B. der BDIZ EDI auf dieses stärkste Argument - die anerkannten, bewährten Honorarsysteme in der Schweiz, in Österreich. Hoffentlich nicht zu spät, angesichts des rasant zunehmenden Gewichts europäischer Konvergenz.
Neben binnenländischen Studien zu Leistungserfassungen bietet doch gerade das deutschsprachige Ausland mit unterschiedlichen, doch funktionierenden "Tarifen" die höchstrangige Plausibiltität zur Bewertung medizinischer Leistungen.
Gesicherte Grundlagen sind unbestritten u.a. die gleichgelagerten Anforderungen
- an die Qualität der Hilfeleistung,
- an Qualifikations- und Fortbildungsvoraussetzungen der (Fach-)Zahnärzte,
- an die Praxisstruktur (inkl. Mitarbeiterqualifikation), -ausstattung, Materialien u.a.m.
-----------------------------------------------------------------
Binnenländische Akteure
GOZ08-Abrechnung nur noch über KZV? - Befürworter <|> Gegner im standespolitischen Spektrum
Pro | Contra |
a)
b)
c)
..... | a)
b)
c)
..... |
11.10.07 | Neue Leistungsbeschreibungen der HOK in der HOZ (autonome Honorarrichtlinien).
Jetzt täglich umsetzen - so geht's! - Stichworte: VTO, Kooperations-/Complianceparameter
Datum | Geb.-Nr. | Leistungstext abgekürzt | Anzahl | Faktor | Betrag € |
5.09.07 | 602 | Kephalometrische Vorhersage wachstums- oder therapiebedingter Veränderungen entsprechend (§ 6 Abs. 2 GOZ) Untersuchg. /Auswertg Gesichtsschädel | 1 | 3,5 | 70,87 |
5.09.07 | 619 | Kooperationsparameter und -indices entsprechend (§ 6 Abs. 2 GOZ) Beratung/prakt.Anweisung bei Dysfunkt. | 1 | 2,3 | 18,10 |
Dabei ist die zur analogen Bewertung heranzuziehende Gebührennummer unter Beachtung der in § 6 Abs. 2 GOZ genannten Kriterien ausschließlich in das Ermessen des behandelnden Kieferorthopäden gestellt.
10.10.07 | EU-Recht - Mindestsätze in Honorarordnungen - z.B. Architekten
"Die EU-Kommission hat die Honorarordnung der belgischen Architektenkammer als eine Beschränkung des Wettbewerbs innerhalb des Binnenmarkts aufgrund der darin angeführten Mindestsätze beurteilt.
Gegen die Architektenkammer wurde eine Geldstrafe in Höhe von € 100.000,-- verhängt."
Die EU-Kommission setzt damit ihr Konzept fort, auch die Freien Berufe dem Wettbewerbsrecht zu unterwerfen.
09.10.07 | Sonderausgabe Klartext der Bundeszahnärztekammer -13:20 h «GOZ neu»
07.10.07 | i
> Moderne Kieferorthopädie: Lücken schließen, ohne die Zahnsubstanz zu schädigen.
05.10.07 | A) FAQ: Welche Relevanz haben die Punktzahlen im BMG-Entwurf zur NEUEN GOZ?
1) Zur Zeit geben die "vorläufigen Punktzahlen" zumindest Hinweise auf die Relationierung in der beabsichtigten Bewertung.
2) Natürlich fällt auf, dass Teilung durch 9 überwiegend der BEMA04-Punktzahl entspricht.
3) Warum gerade 9? - Diesbezügliche "Urheberehren / -rechte" ignorieren wir mal - bitte Augen zu! > und weiter zu 4)
4) u.a. im KZBV-Bema-2004-Rundschreiben vom Dezember 2003, S. 10-12 findet der Kassenzahnarzt die Verse:
-- Zahnärztliche Leistungen, die nicht in diesem Bewertungsmaßstab
-- enthalten sind, werden nach dem Gebührenverzeichnis der
-- Gebührenordnung für Ärzte vom 12.11.1982 in der jeweils gültigen
-- Fassung bewertet. Zur Ermittlung der Bewertungszahl ist für 9
-- GOÄ-Punkte 1 Bema-Punkt anzusetzen. Bitte, machen Sie sich den Reim: NEIN!
Wiederholung: Der BDK
hat gegenüber dem BMG
für den Fall der Bematisierung mehrfach das okkult-groteske Zustandekommen des BEMA04 erläutert ("Gemauschel also!" um einen Gesprächsteilnehmer zu zitieren) und die zwingende Notwendigkeit einer Rückrelationierung der KFO-Leistungen zum Stand von 2003 schlüssig erklären können.
B) Frau Caspers-Merk bezieht sich auf Behandlungsstunden-Umsatz (inkl. Mat-Lab) von € 239 > ~3,24 €/min (o.M./L.)
BDK-Kommentar: als Median auch Okay, für FZÄ-KFO auch nach Rückrelationierung auf BEMA"03" kaum realisierbar.
02.10.07 | Kasuistik / Fall (KIGE3 - lt. GAs) - Das Gegenteil ist auch nicht wahr

Anfragen und Aufrufe dieser Seite zunehmend durch Medien / Presse, aber auch von Regierungsstellen, vom Bundestags-Server (Network Range193.17.232.0 -.247.255) u.v.a.m. verlangen eine sachgerechte, lebensnahe Dokumentation. - Gerade zur Zeit einer im BMG beabsichtigten Übertragung der katastrophalen Abstrukturierung in eine NEUE GOZ auf die gegenwärtigen - erst 2004 um 35 % abgesenkten - Kassenzuschüsse. Auch dies geht wieder zu Lasten der Versicherten und jungen Familien.
Vorausgeschickt: es gibt im GKV-Sektor krassere, schicksalhafte Leistungsverweigerungen. Das in blinkenden HiTec-TV-Talk-Studios als spektakulär, betroffen präsentierte und in Nadelstreifen diskutierte Thema Kinderarmut mal bei Seite gelassen.
Gleichwohl zur Illustration aus dem Alltag der kieferorthopädischen Fachzahnärzte dazu der Fall eines 7 ½ Jahre alten Mädchens, versichert in der GKV. Der Correctness halber: Beim >100° rotierten Zahn besteht zwar KIGE4, allerdings ohne Einfluss auf den GKV--Erstattungsanspruch.
In welcher Höhe ist dieser Kassen-Zuschuss zu erwarten? - Antwort, ohne Frage: 0 € (- Null -).
Bis dato hat die primär vertrauensselig behandelnwollende Praxis gut 280 € dazubezahlt, = 1½ Praxisstunden umsonst gearbeitet, laut BMG-Vorgaben. Zusätzliche Bürokratismen & Papierkrieg beliefen sich bis datot auf weitere 1½ Solo-Stunden der Fachzahnärztin - gleichfalls nur ihrer Familie in Rechnung zu stellen. Die zuständige Kasse weigert sich nämlich auch die erstellten Diagnostik-Unterlagen + Behandlungsplan zu zahlen; der Anspruch sei unbegründet, - hätte die FZA wissen müssen. Ohnmächtig hat die Kassenzahnärztliche Vereinigung den Regress - nach erneuter Prüfung - durchgeführt. An Eltern und "Bundestagsabgeordneten", auf dessen Anraten die Versicherten Widerspruch gegen die Ablehnung der Behandlung eingelegt hatten, liess der Widerspruchsausschuss schreiben:
Zur Feststellung, ob ein Ausnahmefall vorliegt, verfügen die Krankenkassen über Gutachterverfahren nach §§§... bei dem alle Befundunterlagen begutachtet werden. Die Gutachten vom TTMM05 und TTMM06 (OGA) kommen zu dem Ergebnis, dass keine Indikation für eine Frühbehandlung vorliegt, so dass diese nicht zu Lasten der Krankenkasse erfolgen kann.
Aktueller Befund am 02.10.07: unbehandelt/unverändert - das Mädchen wird bald 11.
------------------------------------------------------
Koinzidenzen:: Während die Fachzahnärztin vielleicht nach Feierabend oder am sonnigen Feiertag, 3.10.07 für 21 € den vom Sozialgericht (aufgrund Aktivität des MdB-im Gesundheitsausschuss) geforderten Bericht tippt, tagen hoch im Norden smart und vornehmtuerisch - zu Gunsten/Lasten der Solidargemeinschaft unter Wahrung § 12 SGBV? - **| am
selben 02.10.07 dazu Betriebskrankenkassen-Landesverbände - "Nach Gutsherrenart" mögen Spötter denken, uns sei solches fern. - (Gereichte Büffets / Menues / Weine ggf. später in diesem Blog - doch vorm Sozialgerichtsentscheid des o.a. Falles, erwartet für 2009) | 
 |
Aus BDK-Landesverbänden:
| A) Nachtrag zum 29.09.07, BDK-Landesversammlung Sachsen - bisheriger Vorstand bestätigt (1. Vors.: Herr Dr. Schmutzler). Als Beisitzerin neu gewonnen: Frau Dr. Langer, Torgau. Herzliche Grüße & Glückwünsche! - und vielen Dank für die Hinweise zur Krocky-Seite. |
B) Aus einem Brief des BDK-Landesverbandes Hamburg an BMG und Bundeszahnärztekammer, betr. neue GOZ: ..., dass etwa aus Neid den Kieferorthopäden die erforderlichen Zeiten nicht zugestanden werden.
Im KZBV Jahrbuch 2006 steht auf Seite 166, dass der Abschnitt G „Kfo – Leistungen“ einen Anteil von 0,65% am gesamten GOZ Volumen hat. Da die Fachzahnärzte für Kieferorthopädie aber ca. 3% aller Zahnärzte ausmachen, bitten wir doch, dass uns wenigstens auch 3% vom gesamtem GOZ Volumen zukünftig zustehen sollte und bei der Umrelationierung der GOZ diesmal ausgleichend zugunsten, statt gegen die Kieferorthopädische Prävention zu verfahren...
Um Wiederholung der Fehler bei der BEMA 04 BAZ-II-Zeitmessstudie zu vermeiden, bitte den gesunden Menschenverstand einschalten. Laut KZBV Jahrbuch 2006 wurden in 2005 7.409.100 Abschläge für beide Kiefer bei Kassenpatienten abgerechnet. Wenn beide Kiefer behandelt werden, und dies ist bei echten Fehlstellungen immer notwendig, macht das ca. 926.138 kieferorthopädische GKV Fälle, oder 315 Patienten mit Abschlag pro Behandler, da es 2944 an der kfo Versorgung teilnehmende Zahnärzte gibt.
Band 27 des IDZ behauptet auf Seite 302 einfach unkritisch oder absichtlich falsch, dass eine KFO Praxis durchschnittlich 730 laufende Fälle mit Abschlägen behandle. (Wenn man wissen will, wie viel Kilometer ein Taxifahrer pro Stunde schafft, und dann danach die Vergütung ausrechnet, aber aus Versehen bei der Formel 1 die gefahrenen Kilometer pro Stunde misst, fällt die Vergütung bestimmt viel zu lebensfremd für den durchschnittlichen Taxifahrer aus.) ... Ob die Kieferorthopäden letztendlich weiterhin 0,65% aus dem GOZ Honorartopf bekommen, oder am liebsten aus realistischer Sicht viermal mehr als bislang, oder wiederum 30% weniger als in der BEMA04, das dürfte die PKVen und die Beihilfe finanziell nicht interessieren. Das Kleben eines Brackets Position 610 macht laut BZÄK - GOZ Analyse Seite 170 - 0,09% am gesamten jetzigen GOZ Honorarvolumen aus. (Frequenz x Einzelleistungshonorar) aus. Es gibt auch Positionen wie 405, die machen zur Zeit 9,19%, oder Pos. 221 7,58% oder Pos. 407 5,17% oder Pos. 501 3,37% oder Pos. 001 3,09%. Da gibt es noch wirklich noch große Umschichtungspotentiale für die Beihilfestellen und PKVen bei einer neuen GOZ!
**| SGB V § 12 Abs. 1: Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. § 16 BMVZ Der Zahnarzt soll die Kasse über besondere Vorkommnisse unterrichten, welche die Versichertengemeinschaft schädigen. Protokollnotiz zu Abs. 4 Die Partner des BMVZ sind darüber einig, dass ein besonderes Vorkommnis im Sinne Abs. 4 BMVZ auch dann vorliegt, wenn kfo Behandlungsmittet nicht sorgfältig behandelt werden. .Der Zahnarzt, ..., hat darauf zu achten, daß der Behandlungsaufwand in sinnvollem Verhältnis zur Prognose und zur erreichbaren Verbesserung des Gesundheitszustandes steht. Maßnahmen zu kosmetischen Zwecken, gehören nicht zur Kassen-Versorgung. SGB V §§ 81a, 197a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen; Kontrollbefugnisse nach § 67c Abs. 3 des X. Buches. etc.
29.09.07 | Kasuistik / Patient Transfer Case der Woche:
KFO-Honorarbemessung versus Erstattung / Vergütung in
:
A)
Die gleiche ärztliche Leistung müsse auch gleich vergütet*| werden. ... "Das steht, egal was jemand sagt, im Koalitionsvertrag", betont die Ministerin. Die Menschen verärgere zunehmend, dass ein gesetzlich versicherter Patient, der eventuell einen viel höheren Beitrag zahle, unter Umständen zwei Monate auf einen Untersuchungstermin warten muss, während ein privat Versicherter sofort einen Termin bekomme. "Diese Ungerechtigkeit zu beseitigen, dazu hat nur die große Koalition die Kraft", sagte Schmidt.
*|"..erstattet werden" dürfte von Ministerin und Koalitionsvertrag gemeint sein - unter Beschränkung bitte auf ihr deutsches Hoheitsgebiet. International machen sich beide lächerlich.
Wir wiederholen - wie schon mehrfach in diesem Blog:
Man stelle sich vor, zwei Krankenwagen stünden vor der Tür, von denen einer einsatzbereit ist. Der andere hat eine - einvernehmlich herbeigeführte - Reifenpanne. "Wer käme auf die Idee bei dem funktionstüchtigen Wagen die Luft aus den Reifen zu lassen, um hinterher sagen zu können, das sei gerechter, da alle Patienten, die einen Krankenwagen brauchen, nun die gleichen Chancen hätten?"
Fachzahnärztliche Kieferorthopädie auf international-wissenschaftlichem Qualitäts- und Leistungsstandard: Hier können die deutschen Fachzahnärzte für Kieferorthopädie nur bestätigen: Genau! - soweit so gut und richtig: Die gleiche ärztliche Leistung muss auch gleich bezahlt werden - bitte schauen Sie, verehrte Frau Ministerin, der Glaubwürdigkeit halber endlich und offiziell mal über'n Zaun.
B) Internationaler Fall dazu (KIGM4), zugezogen aus
September 3rd, 2007 Dear Frank,
Re: Athena X... H...: Female: 7 y 5 m: File No: 044638
Thanks for referring Athena who is complaining of incisor crossbites in the early mixed dentition. Full records were taken.
Athena presents as a class 1 malocclusion on skeletal 1 dental bases complicated by crowding and rotations, 12 and 22 crossbites (with palatal root positions), centre line shifts, reduced overbite and complete left side buccal crossbite., The upper dental arch is narrow in relation to the lower arch. From the radiographs, all teeth are developing, including early signs of the wisdom teeth. Frorn the photographs, the chin is displaced to the left side. | | An upper fixed expansion appliance (Quad-Helix) will be fitted, and also upper fixed Orthodontic appliances on the anterior teeth (i.e. 2x4 appliance). Active treatment will take close to 12 months and will be followed by a period of retention.This treatment is Phase 1 'Early Treatment' only. Further Orthodontic appliance treatment is likely after the permanent teeth have all erupted. |
| The lips are competent. The profile is straight. The oral hygiene is good. A fleshy upper labial fraenum is noted. Treatment is needed to correct two separate problems. The anterior crossbites (related to dental crowding) and the posterior crossbite and chin displacement (related to the narrow upper arch).The primary 53, 63,73 and 83 need extracting in order to provide space. | | Fees: Normal 'Phase I' fee of HK$ 20,000 to include all appliances and management, including retainers and 24 months retainer supervision. Down payment of HK$10,000 followed by HK$10,000 six months later. Alternatively, full pre-payment at 3% discount.
Dr I P Q (Specialist in Orthodontics), HONGKONG
ungekürzter Text (Namen geändert) an den
überweisenden Zahnarzt in HONGKONG
|
| | |
Erläuterungen:
1) Für "Full records" / Diagnostik wurden knapp 5000 HK$ ( 10THK$ ~ 940 €) liquidiert. Wie der Name schon sagt, gehört Initial-Diagnostik auch in HongKong
nicht zu den o.a. "Treatment Fees" von ca.1.900 € für eine normale, d.h. nicht besonders schwierig geplante Frühbehandlung.
2) Eltern-Anfragen bei der hiesigen Kasse zur Kostenerstattung wurden nach dem üblichen Muster NICHT beantwortet. Stattdessen Ausflüchte: Wir zahlen doch alles, was Sie brauchen. Ihr Kieferorthopäde braucht nur beantragen - wechseln Sie den Kieferorthopäden - gehen Sie mal zu Dr. Xy, die/der macht Ihnen alles auf Kasse - Holen Sie eine Zweitmeinung ein! Nun, die qualifizierte Erst-Meinung hatten die Eltern sicherheitshalber vorab in HongKong eingeholt - Doppelzüngigkeit im deutschen GKV-System sei global bekannt.
Als Kassen-Frühbehandlung inklusive Retention sieht das (nach Kassen-Gutachten von o.a. Dr.Xy) so aus und beschränkt sich strikt, ausnahmslos - ohne Härtefallregelung - auf 1½ Jahre:
Für Besserwisser: a) Dass HongKong im globalen Preisgefüge - speziell Mieten - von MUC oder FRA etwas abweicht, ist klar. Dafür gilt in Dtld. u.a. die persönlich-ärztliche Leistungserbringung.
b) DEMO-Leistungskamm für einen dt. Neufall dieser Malokklusion - natürlich wurden mitgebrachte HongKong-Records genutzt und nicht wiederholt / beantragt.

De jure & de facto fehlen bei ca.
900 € Kassen-Zuschuss jedenfalls die international einmütig notwendige Retentionszeit nach dem 6. Beh.-Quartal sowie folgende Leistungen (s.u.)
3) Wie kam Athena schließlich - gegen die hartnäckig und wider besseres Wissen aufrechterhaltenen Systemhindernisse von Kassen und PolitikerInnen - doch zu einer Behandlung nach dem üblichen internationalen Standard des moderaten Behandlungsplanes aus Hongkong, umgesetzt in
?
-------------------------------------------------------------------------------------------
Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet:
-------------------------------------------------------------------------------------------
Von den Eltern gewünschter Zahlungsweg s.o. (1) - (Weg 2 = discount; für
derzeit abzuraten)
4) Den - jeder westlichen Industrienation unwürdigen - Frühbehandlungs-Standard gesetzlicher Kassen oder eines BMG (abnehmbare Platten, kein Fernröntgen-Seitenbild = Stand der 1960er Jahre) haben die Eltern überwinden können aufgrund Ihrer
- mitgebrachten Kenntnis des heutigen internationalen KFO-Leistungsniveaus
- ihrer Bereitschaft, die zunehmenden, geleugneten Versorgungs-Defizite selbst zu kompensieren.
Die residente Bevölkerung im Lande hingegen wird - wie ausgemacht von Politik und Kassen - bewußt und wider besseres Wissen desinformiert, dumm gehalten. Erfolgt die ärztliche Aufklärung über zeitgemäße Behandlungsalternativen /-ergänzungen ausserhalb des Kassenkataloges, werden die Kieferorthopäden diffamiert. Die selben Hilfeleistungen, die zwecks Teilnahme an integrierter Versorgung oder in Selektiv-Verträgen als "als Schmankerl" und Lockangebote, als unverzichtbare Dreingabe von den Versicherungen beworben werden, gelten nicht nur in Geschäftsstellen anderer Landstriche - nein auch am selben Kundenschalter / Callcenter - mal als unnötig, gar "Abzocke" dann wieder als dringlich angeraten.
Wer kennt im Übrigen die internationalen Honorare und Vorgaben besser als ein BMG, die Beihilfe und die PKVen und - mit diesen kooperierend - die GKVen. Börsennotierte Deutsche Versicherungs-Konzerne agieren und erstatten unter grossem Reklameaufwand seit Jahren auch im Ausland - mit "profitablem Wachstum, 17%" . Wo kommt das her, wo fehlt das? - Hier. >>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>>
Die Beihilfe zahlt u.a. für die Beamten und Angehörigen des Auswärtigen Dienstes. - Falls im BMG zwecks dieser Auswertungen die Leihkräfte der Firma BASYs in klimatisierten Räumen beschäftigt und bezahlt werden, ist dagegen NICHTS einzuwenden, - oder doch: sofern für diese subakademische Erfassungstätigkeit durch 3½ Figuren + 2 Laptops mehr als 110 €/Stunde (analog Prognos alles inkl. - Pausen, Urlaub, Krankheit exklusiv) verlangt und aus der Staatskasse verauslagt werden sollten.
| |
Begründung: Das BMG lässt andererseits - BASYs-gestützt - für 1 Praxis-Behandlungsstunde 185 € ansetzen. Dafür sei pausen-/urlaubslos bereitzustellen: volle HiTec-Einrichtung - welche Geräte dürfen fehlen beim exorbitanten Umfang des Leistungskatalogs "GOZ-neu" - + 1 sehrsehr schnelle/r Zahnarzt / Zahnärztin (sterilisiert / ohne Kinderwunsch) + 2,5 MitarbeiterInnen (dito) + RKI-/Qualitätssicherung + Materialien + Miete/Raumkosten u.a.m.
C) Letztes Aufbäumen unserer Kranken-Administration
26.09.07 | Wann, wenn nicht jetzt: HOK und HOZ umsetzen -- so geht's!
Der FZA kann jetzt helfen unter Verweis auf die Basispreise von HOK bzw. HOZ. Das heißt: Basiswert HOZ = Basisminutenumsatz 3,38 Euro (lt. Prognosstudie für Mittelpraxis) mal Basiswert (ebd. jeweils für die einfache, wenig zeitaufwendige, wenig schwierige, mit einfachen Materialien + Techniken erbrachte Leistung bei untergrenzigen Praxiskosten).
Beispiel: GOZ 616 Eingliederung einer intra-extraoralen Verankerung (z. B. Headgear).*|
das heißt: HOZ-Preis 81,8 € geteilt durch 20,81 € (= 616; 1fach) > ~ 4fach
*| NB: Herbst-App., Flexdeveloper u.ä. > je Seite/KH
Eine Gesamtübersicht - GOZ 88 gemessen an HOK bzw. HOZ - mögen Sie bitte in der BDK-Geschäftsstelle abfordern.
Nochmal: KFO-Österreich
|
25.09.07 | Durchschnitte zum Mißbrauch für eine " GOZ neu"?
Für die FZA-KFO gibt's die nicht - und nirgends!
Im Sommer 2007 hatte der BDK 20 Fachzahnarzt-Praxen (Prognos Grundlage) um Privat-Abrechnungszahlen gebeten und diese analysiert - in methodischer Analogie zu den KZBV-Jahrbüchern.
Die Daten zeigten so eklatante Unterschiede - u.a. bedingt durch Standort, Behandlungspräferenzen etc., daß jede Zusammenführung zu irreführenden Schlüssen käme. Selektierte Zahnarztrechnungen der KZBV (FZA-KFO hat KZBV nicht!) wie der PKVen/Beihilfe taugen damit ebenso wenig als Grundlage für Frequenzargumente. Diese Feststellung war jedenfalls ein großer und klarer Nutzen der BDK-Auswertungen.
Dem BMG und der BZÄK wurde dies so übermittelt, um klarzustellen, daß Zahlenspielereien und Frequenz-Vermutungen nicht herhalten können, um
- virtuelle Zeitvorgaben zu kreieren oder hilfsweise
- die Bewertung einzelner Leistungen - speziell Multibandbereich - zu relativieren.
Es gelten die in der HOK ausgewiesen und in diesem Thread allseits erläuterten und beleuchteten Werte - fast möchte man noch hinzufügen, das genügt doch - ital. BASTA!
22.09.07 | Frühe Behandlung: Beratungszahnärzte / Erstattungsstellen wimmeln ab.....
.... im vorauseilenden Vertrauen auf eine Erstattungsordnung nach BEMA04-Sätzen.
Bis jetzt 2 Fälle beim BDK | Die PKV-Sachbearbeiterin schreibt dem VerUNsicherten (Pat.: Kind, 7,6 J.: Kl. III, Kreuzbiss, SKD -2mm) ... Im Einvernehmen mit unserem Beratungszahnarzt raten wir Ihnen, stellen Sie die Behandlung zurück bis alle Zähne da sind. Sie ersparen Ihrem Kind u.U. eine all zu lange Behandlungszeit. Bei manchen Zahnärzten dauert eine Behandlung dann nur 2 - 3 Jahre, statt der jetzt veranschlagten 4 Jahre mit der im vorliegenden Plan bereits angekündigten Weiterbehandlung ins 5. Jahr....
Zur Abwehr solcher entgleisenden Anmaßungen veranlasst der BDK jeweils das fachzahnärztliche Gutachten für die Patienten seiner Mitglieder. Manche Mitglieder veranlassen sofort bei Unterlagen-Anforderungen durch Erstattungsstellen das Kammer- oder BDK-GA.
NB: Die Behandlungspläne der beiden o.a. Fälle (617, 616 x 2/3, 610/12 x 28, 5037, 2181+800 etc.) haben daraufhin mittlerweile die normale Erstattungszusage für 4 Jahre >> 2011, eben gemäß GOZ.
21.09.07 | "GOZ neu" im |
|
A) BZÄK-Fragenkatalog zur Beratung im Gesundheitsausschuss
Die FDP-Fraktion hatte diese Woche einen Fragenkatalog der BZÄK zur GOZ-Novellierung aufgegriffen und zu einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung gemacht.
Die im BMG entwickelte "neue GOZ" sieht im Bereich der Füllungen eine Zuschlagsposition für Mehrkostenvereinbarungen bei gesetzlich versicherten Patienten vor. Dies war für die Zahnärzte Anlass, u.a. das Thema „Mehrkostenvereinbarung“ mit Nachdruck in den Gesundheitsausschuss zu bringen. Hierzu hatten BZÄK und KZBV ein gemeinsames Schreiben an den Abteilungsleiter im BMG für Gesundheitsversorgung und Krankenversicherung, Herrn Franz Knieps, gerichtet. (Ehemaliger Geschäftsführer des AOK-Bundesverbands, Jurist, Endvierziger, war seit den Achtzigerjahren beim AOK-Bundesverband. Seit Ulla Schmidts Amtsantritt berät Franz Knieps Ministerin und SPD-Spitze zur Gesundheitspolitik. Ihm unterstehen im BMG z.Z. 21 Referate mit gut 150 Beschäftigten).
NB: Der BDK hatte im März 07 einen >2h-Termin bei der SPD-Fraktionsspitze in Berlin.
Wirtschaftliche Einwänden der Zahnärzte war mit der kruden Androhung begegnet worden, den Systembruch noch auf weitere Bereiche auszudehnen zu können. "Nicht auszuschließen sei, daß ... sich bei Mehrkostenvereinbarungen nach § 28 Abs. 2 SGB V (zukünftig) ein geringeres Honorar als bisher ergeben kann.“
Knieps zitierte desweiteren gar die BZÄK zur Richtigkeit seiner Auffassungen, denn die "GOZneu" entspreche in der Füllungssystematik der HOZ. Dem BMG war hingegen vorher und mehrfach verdeutlicht worden, daß die HOZ einer eigenen, in sich schlüssigen Systematik folge, die nicht bruchstückhaft austauschbar sei.
B) Weitere Plan-Vorgaben
PR-List: GOZ-Punktwert+ von 0,0562421 € auf GOÄ-PW: 0,058 € (~3% ~ Abschlüsse 2007)
Praxis-Stundenbewertung 185 € (BZÄK/Prognos-Ø, 203 €/h)
Privathonorare 4 Mrd. (hergeleitet aus "sehr weichen" PKV/Beihilfe-Zahlen, die sich das BMG zu eigen macht)
-ZMK Gesamt 6 Mrd. (inkl. Mat./Lab.)
09.10.07 BASYS bewertet u.a. Implantologie
31.10.07 Vorlage des §§-Teils
11.12.07 Abschluss der Bewertung von NON-BEMA-Leistungen, Punktwert/e?
Der Basistarif präokkupiert bereits den 2,0-fach-Satz der GOZ88. Punktwert/e auf der Basis prognostiziert für
eine neue GOZ = naheliegende und interessante Mutmaßung - allerdings ohne Kalkulationswert.
s.o. PR-Trick/s.o.: GOZ-PW+ von 0,0562421 € auf GOÄ-PW: 0,058 € (~3% ~ Abschlüsse 2007)
TT.MM.JJ X = offen: Veröffentlichung des sog. Referentenentwurfs
TT.MM.JJ X + ca. -6 Wo. : Anhörung der Verbände
TT.MM.JJ X + ca. 10 Wo. : Kabinetts-Beschluss
TT.MM.JJ X + ca. 16 Wo. : Bundesrat
TT.MM.JJ X + ca. 20 Wo. : Veröffentlichung der "GOZneu" im Bundesgesetzblatt
01.07.08 Inkrafttreten der "neuen GOZ"
19.09.07 | Öffentliche Perzeption der HOZ nimmt zu - Beispiel: www.zahnwissen.de
Honorarordnung für Zahnärzte (HOZ)-Zitat:
"Autonome Honorarrichtlinie", engl.: dental fee schedule; von der Bundeszahnärztekammer 2007 beschlossene, auf Basis einer wissenschaftlich gesicherten und wirtschaftlich vertretbaren "Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahnheilkunde". Sie gilt als Gegenstück zur amtlichen
GOZ, welche sich seit ihrer Gültigkeit (ab 1988) kontinuierlich zu einer unter Sparzwängen stehenden "Beihilfeordnung" entwickelt hat und längst nicht mehr eine moderne, präventionsorientierte Zahnheilkunde beschreibt. Es wird festgestellt, daß eine Neubeschreibung nur dann sinnvoll zu realisieren ist, "wenn die bestehe