FAQs zur Kostenerstattung

Immer wieder erreichen uns Anfragen zum Thema Kostenerstattung. Wir haben hier die häufigsten Fragen mit den passenden Antworten für Sie zusammen gestellt.

 

1. Muss der Patient für den gesamten ambulanten Bereich die Kostenerstattung wählen?

Nein. Der Gesetzgeber hat für gesetzlich Versicherte die Möglichkeit geschaffen, sich wie ein Privatpatient behandeln zu lassen um ihm die Teilhabe am medizinischen Fortschritt zu eröffnen. Hierzu wurden die Rahmenbedingungen des sog. “Kostenerstattungsprinzips“ zuletzt deutlich erleichtert. Sie können heute ihre Wahl beschränken und für die ambulant ärztliche...

 

2. Bleibe ich als gesetzlich Versicherter auf einem Großteil der Kosten sitzen?

Mit der Wahl der Kostenerstattung geht in der Regel auch die Wahl einer höherwertigen Therapiealternative einher. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet jedoch nur auf Basis des Therapieniveaus, welches im Sachleistungsprinzip gewährleistet wird. Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Wählen Sie im Bereich der Zahnmedizin eine Goldfüllung im Wege des Kostenerstattungsprinzips,...

 

3. Kann bei einer Familienversicherung auch jeder Mitversicherte separat die Kostenerstattung wählen?

Ja, bereits die bisherige gesetzliche Regelung erlaubte dies für die freiwillig Versicherten. Dies ist nun auf sämtliche GKV-Versicherten ausgeweitet worden. Es sollte somit eine Verbesserung für alle erreicht werden. Somit ist auch ein Mitversicherter (Ehegatte oder Kind) „Versicherter“ nach § 13 Abs. 2 SGB V und kann allein die Kostenerstattung wählen.

 

4. Wird die Entscheidung des Versicherten zur Kostenerstattung nur dann rechtswirksam, wenn er sich vorher von der Krankenkasse beraten läßt?

JSie müssen Ihre Krankenkasse vor der Inanspruchnahme der Leistung von der Wahl des Kostenerstattungsprinzips in Kenntnis setzen (§ 13 Abs. 2 Satz 1 SGB V). Andernsfalls ist die Kasse nicht zur Zahlung verpflichtet. Die Beratungspflicht durch ihre Krankenkasse wurde gestrichen. 

 

5. Muss der Kostenerstattung wählende Versicherte seine Chipkarte an die Krankenkasse zurückgeben?

Nur dann, wenn er Kostenerstattung für den ambulanten ärztlichen UND zahnärztlichen UND stationären Bereich gewählt hat. Alle anderen Versicherten müssen sich bei einer möglichen Behandlung im Krankenhaus mit ihrer Chipkarte als gesetzlich krankenversichert legitimieren können. Ein Einziehen der Karte wäre in diesem Fall unzulässig.

 

6. Braucht die Krankenkasse die Kosten des Patienten erst dann zurückzuerstatten, wenn dieser bereits die Rechnung des Mediziners bezahlt hat?

Nein, der Kostenerstattungsanspruch besteht bereits dann, wenn der Behandler seine Leistung erbracht und eine entsprechende Rechnung dem Patienten ausgestellt hat. Ein vereinbartes Zahlungsziel verhindert daher nicht den Kostenerstattungsanspruch des Patienten gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse.

 

7. Wie lange können sich die Krankenkassen mit der Kostenerstattung nach Einreichen der Rechnung Zeit lassen?

Gemäß § 41 SGB I wird der Kostenerstattungsanspruch mit seiner Entstehung, also nach Wahlrechtsausübung und Inanspruchnahme der Leistung, fällig. Ab Fälligkeit kann der Versicherte von seiner Krankenkasse die Erstattung verlangen. Allerdings wird die Krankenkasse eine angemessene Frist zur Bearbeitung des Erstattungsanspruchs satzungsrechtlich festlegen können. Diese...

 

8. Wie oft fällt der Verwaltungskostenabschlag an?

Bei der kieferorthopädischen Behandlung wird der Verwaltungskostenabschlag nicht etwa pro Rechnung, sondern nur einmal für die gesamte Behandlung fällig. Der Grund hierfür liegt darin, dass die Krankenkasse den Heil- und Kostenplan nur einmal überprüfen muss und daher auch nur einmal Verwaltungskosten anfallen. Der Verwaungskostenabschlag wurde vom Gesetzgeberzuletzt auf...