Die Gebühren

Privatversicherte Patienten bekommen Behandlungsgebühren
- abhängig vom der Erstattungsstelle, deren Zahlungsmoral und dem jeweiligen Tarif - mehr oder weniger erstattet.

Gesetzliche Kassen: Wer bei einer kieferorthopädischen Behandlung noch Zuschuss zur Grundversorgung erhält, hängt vom Bedarfsgrad (KIG) ab. Es gibt 5 Grade. Ab Grad 3 ist Kassenzuschuss möglich.

Die Einstufung von 1 oder 2 sagt allerdings nichts über

   -   die medizinische Notwendigkeit oder Schwierigkeit,
   -   den Kiefergelenksbefund (Risiken, Knirschen/Knacken u.a.m.)
   -   die Risiken bei Unterlassung der Regulierung.