Blogeintrag Detail
Bracket-Adhäsiv-Technik - Indirektes Kleben
BRACKETFIXIERUNG mittels labortechnisch gefertigten Übertragungsschablonen.“
1) Einige Billig-PKVen und natürlich die Beihilfestellen — missverstehenwollend u./o. den tatsächlichen aufwändigen Leistungsumfang ignorierend — ziehen sich auf die 22jährige GOZ zurück: 610 - 615 seien inklusive aller Material- und Laborkosten. Dabei gilt der Ansatz je Kiefer von GOZ 700 analog bzw. GOÄ 2700 analog (wie z.B. OP-Schablonen in der Implantologie) plus Material-und Laborkosten sowie plus GOZ 610 als vertretbare Auslegung der GOZ.
2) Trotzdem: Erstattung anfallender Laborkosten u. Auslagen wird vielfach abgelehnt unter Bezug auf bestellte Gutachten von PKV-Beratungszahnärzten, die höhere Präzision etc. wider besseres Wissen leugnen.
Pro Woche melden sich in dem Zusammenhang 3 - 4 Erstattungsopfer beim BDK — Patienten u. Praxen. Dem BDK allein in 2009 bekannte Honorar-Ausfälledabei: knapp 140.000 €. (Stand:12.11.09)
3) Wer sich beim derzeitigen PKV-Spuk und Erstattungs-Klamauck Honorarausfälle, RA-Gebühren und Schriftwechsel ersparen will, muss vereinbaren gem. § 2(1 - 3) GOZ: Siehe CD-Dateien im kfo.info-Sonderheft (A5) - Abrechnung.
4) Bei Abrechnungs-"DozentInnen", die nach 2006 noch BEB-Klebe-Tipps gaben und noch geben: Fragen Sie bitte nach a) Geld-zurück-Garantie & b) Beteiligung am Honorarausfall.
Ah, Sie als Versicherungskunde oder gar als Kieferorthopäde wollen gegen die PKV klagen!? - Machen Sie dann als Freiberufler 4 Tage zu / nehmen Urlaub und fahren wegen der, sagen wir 1.000 € je Kiefer, 2 mal zusammen mit Ihrem Anwalt zu den Prozessterminen nach Nürnberg, Mannheim oder Köln?
Warum also streiten erstattungsgeprellte Versicherungsnehmer mit Rechtsschutz bei selbiger Versicherung lieber mit dem Arzt am Wohnort? - Darum!
Die Themen "Übermaßbehandlung" gem § 5 Abs. 2 MB/KK und Übermaßvergütungen stehen im Übrigen auch noch an (VVG).
