Blogeintrag Detail
KFO-Behandlung von Privat-(Zusatz-)Versicherten notleidend - warum?
Regelfall (2), irreführende Urteilszitate: z.B. LG Offenburg, "2698 für KFO nicht abrechenbar"
Natürlich waren u. sind Kleberetainer stets über GOÄ 2698 berechenbar! Aktuelles Gerichts-Urteil v. 13.11.08
(Prozesserfolg nach Klage eines BDK-Mitgliedes; Retainer waren eingegliedert in 2001)
Näheres in der nächsten Post aus Berlin. Juristische Würdigung im BDK-Info I/09.
Fragen vorab:
Wieviel hunderttausende Seiten Papier wurden und werden noch in dem Zusammenhang diktiert, geschrieben, gewechselt, gesichtet, gelesen, gelocht, weggeheftet?
Wieviel zigtausend korrekte Retainer-Abrechnungen wurden und werden durch die flächendeckende Irreführung u.a. jener größten deutschen PKV zu Unrecht gekippt, und die Kieferorthopäden als Falschabrechner und Betrüger verleumdet?
Sind die zu Unrechtvereitelten Retainer-Abrechnungen für die Praxen noch zu realisieren?
- - (wird mit weiteren alltäglichen Praxis-Beispielen aus BDK-Anfragen fortgesetzt) - -
NB: Erstattungs-Praktiken und -Bürokratismen haben keinerlei Auswirkung auf die fachzahnärztlich-qualtative HiTec-HiEnd-Behandlung der vorsätzlich und planmäßig irregeführten Versicherungsnehmer, falls sie dazu neigen, Winkelzüge des Ablehnungsmanagements gläubig weiterzugeben!