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Stellungnahme zum Beitrag in Finanztest
Stellungnahme des BDK / Berufsverband der Deutschen Kieferorthopäden vom 19. Januar 2009 zum Beitrag über Zusatzversicherungen zu kieferorthopädischen Leistung in FINANZTEST Ausgabe Januar 2009
Berufsverband der Kieferorthopäden warnt vor Deckungslücken bei Zusatzversicherungen
„Wer Zusatzversicherungen zu spät abschließt, der bezahlt die kieferorthopädische Behandlung seiner Kinder am Ende häufig selbst“, so lautet die Warnung von Dr. Gundi Mindermann, 1. Bundesvorsitzende des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden (BDK). Anlass ist der Beitrag zum Thema Zusatzversicherungen für Kieferorthopädie in der Januar-Ausgabe des Journals „Finanztest“ der Stiftung Warentest.
Dieser Beitrag bedarf nach Ansicht des BDK einer wichtigen Ergänzung.
Zum Hintergrund:
Kieferorthopädische Behandlungen werden im Zuge einer europäischen Harmonisierung nunmehr seit Jahren nur noch für Patienten mit schwereren Fehlstellungen von den deutschen Krankenkassen übernommen. Zusatz-versicherungen helfen hier aus und sind auch für nur wenige Euro zu haben. Allerdings muss der Patient die Zusatzversicherung in der Regel 1 Jahr vor Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit abgeschlossen haben, sonst leisten die Versicherungen nicht.
Das Magazin „Finanztest“ empfahl in seinem Beitrag den Abschluss von Zusatzversicherungen für Kinder im Alter von 5 Jahren. Zitat: „Schließen Eltern jedoch eine Zusatzversicherung für ihre Kinder bereits im Kindergartenalter ab, sind in der Regel noch keine Kieferprobleme festgestellt.“ Im Bereich „Unser Rat“ heißt es: „Für Zahnfehlstellungen, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren, bezahlt der Versicherer keine Behandlungskosten.“
Beides Aussagen treffen zu, jedoch droht den Eltern hier im Zusammenwirken eine Falle. Aus diesem Grund möchten die Kieferorthopäden den Rat von Finanztest auch unbedingt ergänzt sehen. Ihrer Ansicht nach kann nämlich ein Vertragsabschluss mit 5 Jahren bereits zu spät gewählt sein, da im Artikel in „Finanztest“ nicht berück-sichtigt ist, dass zahlreiche Patienten in diesem Alter bereits eine kieferorthopädische Frühbehandlung erhalten.
„Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sind häufig in der Lage, durch frühzeitige kleine Behandlungen spätere größere Behandlungen zu vermeiden. Das Fach Kieferorthopädie beinhaltet eine starke präventive Komponente und ist nicht nur ein Reparaturbetrieb für schiefe Zähne“, stellt die BDK-Vorsitzende klar. „Die gesamte Thematik muss daher auch versicherungstechnisch sehr viel früher angesetzt werden. Wer sich erst im 6. Lebensjahr eines Kindes entschließt, eine Versicherung abzuschließen, damit eine finanzielle Absicherung einer kieferorthopädische Korrektur nach dem 8. Geburtstag erfolgen kann, wird möglicherweise ins Leere laufen, da in diesem Alter oft bereits Zahnfehlstellungen erkannt worden sind. Damit ist dann auch die Übernahme der Behandlungskosten nicht mehr abgesichert und die Eltern zahlen selbst.“
Die Kieferorthopäden möchten die Fähigkeiten der „vorbeugenden Kieferorthopädie“ gleichwertig neben der allgemein bekannten „reparierenden Kieferorthopädie“ im Bewusstsein der Eltern verankern. Schon mit vergleichsweise wenig Aufwand lassen sich Kieferverformungen, die durch ungünstige Angewohnheiten in der frühen Kindheit entstanden sind und Folgen für die Entwicklung der Kiefer und die Stellung der bleibenden Zähne haben werden, ausgleichen und daher spätere aufwändige Therapien verhindern.
Die Fachzahnärzte für Kieferorthopädie bieten ergänzend zu den üblichen Zahngesundheitsuntersuchungen beim Zahnarzt auch Elternberatung zur gesunden Kieferentwicklung an, so zum Beispiel zur Bedeutung des Stillens für die Kieferentwicklung, die Auswahl kiefergerechter Schnuller sowie Tipps und Tricks, diese rechtzeitig wieder abzugewöhnen.
Im Internet stehen dazu Hinweise für Eltern und Betreuer von Kindern auf der Website www.milchzahnseite.de zur Verfügung.

